Skip to main content

Böller verboten - aber nicht überall

Corona-Einschränkungen: Was ist an Silvester überhaupt erlaubt?

Eine Silvesternacht ohne Feuerwerk und ohne Böller - für viele unvorstellbar. Doch Corona macht allen, die es in der letzten Nacht des Jahres krachen lassen wollen, einen Strich durch die Rechnung. Was ist erlaubt, was ist verboten?

Eine große Wunderkerze brennt in der Silvesternacht vor einer gezündeten Silvesterrakete. Wegen der Corona-Pandemie bereiten sich die Städte derzeit darauf vor, ein Böllerverbot für belebte Plätze zu erlassen. (zu dpa «Städte planen zusätzliche Böllerverbotszonen an Silvester») +++ dpa-Bildfunk +++
Trotz Böllerverbots erlaubt: Wunderkerzen und Tischfeuerwerkskörper dürfen in der Silvesternacht entzündet werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Eine überwiegend ruhige Silvesternacht wird es wohl auch in diesem Jahr geben. Wegen der unverändert anhaltenden Corona-Pandemie und den hohen Infektionszahlen haben die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten der Länder Anfang Dezember ein Böllerverbot für den Jahreswechsel beschlossen.

Was bedeutet das im Einzelnen? Was ist an Silvester erlaubt? Und was ist zum Jahreswechsel verboten?

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen hat unser Redaktionsmitglied Martin Ferber zusammengestellt. In einem Pro und Kontra streiten unsere Autoren zudem über Sinn und Unsinn des Böllerverbots.

Was bedeutet das Böllerverbot konkret?

Nach den bundesweit geltenden Corona-Regeln ist auch in diesem Jahr der Verkauf von Feuerwerkskörpern, Batterien, Böllern, Knaller und anderer Pyrotechnik der Kategorie F2 in Deutschland grundsätzlich verboten. Die Ärzte begrüßen diesen Beschluss. „Ein Böllerverbot kann helfen, dichte Zusammenkünfte, gerade von Alkoholisierten, zu unterbinden. Und natürlich werden die Krankenhäuser nicht zusätzlich mit Böller-Verletzten belastet“, sagt der Präsident der Ärztekammer, Klaus Reinhardt.

Gilt das Verbot auch für Tischfeuerwerk?

Nein. Feuerwerksartikel der Kategorie 1 wie Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen oder Wunderkerzen dürfen unverändert verkauft und an Silvester abgefeuert werden.

Kann ich Feuerwerkskörper im Ausland kaufen und zu Hause abfeuern?

Grundsätzlich ist es legal, zum Beispiel nach Frankreich oder in die Schweiz zu fahren, dort Feuerwerkskörper zu kaufen und sie Zuhause abzufeuern. Die für die Zulassung von Feuerwerkskörpern zuständige Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) weist allerdings darauf hin, dass nicht alle Raketen, Böller oder Knaller, die im Ausland verkauft werden, in Deutschland zugelassen sind, ihre Einfuhr ist daher illegal. Zudem kann jede Stadt oder jede Gemeinde in Deutschland ein Feuerwerksverbot „auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen“ erlassen. So haben bereits in der Vergangenheit Dutzende Städte für ihre historische Altstadt oder bestimmte Innenstadtbereiche das Zünden von Feuerwerkskörper verboten, um Brände zu verhindern. So gilt beispielsweise in Tübingen schon seit mehr als zehn Jahren ein Feuerwerksverbot für große Teile der Innenstadt, auf den Nordseeinseln Sylt und Amrum ist das Böllern vollständig untersagt.

Darf ich böllern, wenn ich noch Feuerwerkskörper vom vergangenen Jahr habe?

Ja, außerhalb der von den Städten und Gemeinden festgelegten Verbotszonen ist das Böllern erlaubt, beispielsweise vor dem eigenen Haus oder im eigenen Garten. Die Bundesregierung appelliert aber eindringlich, auf das Böllern grundsätzlich zu verzichten, um das Verletzungsrisiko niedrig zu halten.

Kann ich Feuerwerkskörper im Internet kaufen?

Im Gegensatz zum Vorjahr ist der Kauf von Feuerwerkskörpern im Internet nicht ausdrücklich verboten. Allerdings wird davor gewarnt, dass gerade beim Online-Kauf die Gefahr besteht, dass nicht für Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper verkauft werden. Zudem nehmen nach Recherchen unserer Redaktion etliche Hersteller und Versandhändler keine Bestellungen für Pyrotechnik der Kategorie F2 entgegen.

Wird das Böllerverbot kontrolliert?

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow, hat bereits angekündigt, dass die Sicherheitskräfte in der Silvesternacht an den bekannten Feiermeilen in den Innenstädten „Präsenz zeigen und Unbelehrbare in die Schranken weisen“ werden.

Bringt das Böllerverbot überhaupt etwas?

Im vergangenen Jahr, als ebenfalls ein bundesweites Verkaufsverbot galt, ging die Zahl der Augenverletzungen um 80 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren zurück. Nach einer Umfrage der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft an 75 Kliniken wurden zum Jahreswechsel 2020/21 nur 79 Verletzte registriert, in den Jahren zuvor waren es jeweils rund 500. Besonders betroffen waren Kinder und Jugendliche. Obwohl sie nur 17 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen, stellten sie 40 Prozent der Verletzten. Bei zwei von fünf waren die Schäden durch nicht oder mit Verspätung gezündeten Böllern so schwer, dass nach Angaben des Verbandes der Augenärzte ein dauerhafter Sehverlust zu beklagen ist.

Was sagen die Hersteller von Feuerwerkskörpern dazu?

Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk hat gegen das Verkaufsverbot protestiert. „Das Verbot ist reine Symbolpolitik und trägt nicht dazu bei, die Corona-Krise zu bewältigen“, heißt es in einem offenen Brief an den Bund und die Länder. Bei der Annahme, dass mit einem Verbot Notaufnahmen spürbar entlastet werden, handele es sich um eine „gefühlte Wahrheit“. Das Verbot gefährde die Existenz zahlreicher mittelständischer Betriebe.

Sind Silvesterpartys erlaubt?

Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt an Silvester und Neujahr ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an „Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten“. Für private Feiern in der Silvesternacht gelten die Regelungen der allgemeinen Kontaktbeschränkung, die von der Zahl der belegten Intensivbetten und der Hospitalisierungsquote abhängen. In der Alarmstufe und der Alarmstufe II darf sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen, wenn sich darunter Ungeimpfte befinden.

Wird das kontrolliert?

Im Grundsatz nein. Wenn sich allerdings Nachbarn oder Anwohner wegen Lärmbelästigung bei der Polizei beschweren und diese einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Corona-Verordnung feststellt, drohen hohe Bußgelder.

nach oben Zurück zum Seitenanfang