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Ungleichbehandlung der Vermögen

Bundesverfassungsgericht: Wieder einmal muss sich Karlsruhe mit der Erbschaftsteuer befassen

Mit einem Aufkommen von elf Milliarden Euro spielt die Erbschaftsteuer nur eine geringe Rolle. Dennoch ist sie politisch umstritten.

Umrandet von Wald sind Häuser und Straßenzüge des Ortes zu sehen. +++ dpa-Bildfunk +++
Die selbstgenutzte Immobilie kann steuerfrei vererbt werden. Dennoch sorgt die Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Vermögensarten bei der Erbschaftsteuer immer wieder für Streit. Foto: Uwe Anspach/dpa

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