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Schutz von Leben und Gesundheit

Im Einklang mit dem Grundgesetz: Bundesverfassungsgericht billigt Ausgangssperren und Schulschließungen

Mehrere Hundert Bürgerinnen und Bürger hatten das Bundesverfassungsgericht angerufen, da die Bundesnotbremse aus ihrer Sicht die Freiheitsrechte einschränkt. Die Hüter der Verfassung wiesen nun die Beschwerden ab. Der Schutz von Leben und Gesundheit wiegt mehr, argumentierten sie.

ARCHIV - ILLUSTRATION - 19.03.2014, Nordrhein-Westfalen, Gelsenkirchen: Stühle stehen in einer Grundschule nach Unterrichtsende auf den Tischen. Das nordrhein-westfälische Schulministerium erwägt landesweite Schulschließungen bei extremen Wetterlagen. Eine entsprechende neue Rechtsgrundlage werde geprüft, heißt es in einem Bericht von NRW-Schulministerin Gebauer (FDP) an den Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags. Foto: Caroline Seidel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Zum Schutz der Gesundheit zulässig: Das Bundesverfassungsgegricht hat die Schulschließungen als Folge der Bundesnotbremse gebilligt. Allerdings haben Kinder ein Recht auf Bildung. Foto: Caroline Seidel/dpa

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