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Drastische Maßnahmen

Corona-Beschränkungen für Lokale, Spielplätze, Gottesdienste

Spielplatz
Nach dem Beschluss von Bund und Ländern werden Spielplätze in ganz Deutschland geschlossen. Foto: Daniel Karmann/dpa

Im Kampf gegen das Coronavirus planen Bund und Länder massive Einschränkungen im Alltagsleben. Ein Überblick über die am Montag beschlossenen „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen”:

Einzelhandel: Ausdrücklich nicht geschlossen werden soll eine Reihe von Geschäften: der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für diese Bereiche sollen sogar Sonntags-Verkaufsverbote bis auf weiteres ausgesetzt werden. Kommen sollen Auflagen zur Hygiene, zur Zutritts-Steuerung und zum Vermeiden von Warteschlangen. Schließen müssen aber übrige Geschäfte, unter anderem Outlet-Center.

Gesundheitswesen: Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen sollen unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderungen geöffnet bleiben.

Freizeit: Schließen müssen Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen. Ebenso Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen. Dies gilt auch für Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Anbieter von „Freizeitaktivitäten” drinnen und draußen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordelle.

Sport/Kinder: Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist laut dem Beschluss für den Publikumsverkehr zu schließen - ebenso gilt dies für Spielplätze.

Bildung: Verboten werden sollen Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außerdem Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen.

Tourismus: Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch zu «notwendigen» und nicht mehr zu touristischen Zwecken genutzt werden können. Das bringe es auch mit sich, «dass es keine Urlaubsreisen ins In- und auch keine ins Ausland geben soll», sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Ausdrücklich verboten werden zudem Reisebusreisen.

Handwerker: Dienstleister und Handwerker sollen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können.

Gottesdienste: Nicht mehr möglich sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei anderen Glaubensgemeinschaften.

Besuchsbeschränkungen: Sie sollen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen sowie Pflegeheime kommen - sie können zum Beispiel Besuch einmal am Tag für eine Stunde zulassen, aber nicht von Kindern unter 16 Jahre und nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen. Generell soll es dort und auch in noch offenen Universitäten, Schulen und Kindergärten ein generelles „Betretungsverbot” für Menschen geben, die in den vergangenen 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland waren.

Gastgewerbe: Restaurants und Speisegaststätten sollen frühestens ab 6 Uhr öffnen dürfen und müssen spätestens um 18.00 Uhr schließen. Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels sollen das Risiko einer Virus-Verbreitung minimieren - etwa durch Abstandsregeln für Tische, Begrenzungen der Besucherzahl oder Hygienemaßnahmen.

Beschluss von Bund und Ländern

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