Verfassungsrechtler zur Impfpflicht: „Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist kein absolutes Recht“
Der Bundestag debattiert über eine allgemeine Corona-Impfpflicht. Denn diese kann vom Gesetzgeber beschlossen werden, wenn sie ein legitimes Ziel verfolgt, geeignet, erforderlich und angemessen ist. Aber was heißt das im konkreten Fall?