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Booster von Johnson-Geimpften und Genesenen

Fehlermeldungen beim Booster-Zertifikat: Sozialministerium erwartet Lösung vom Bund

Frisch geboostert und trotzdem ohne gültigen Nachweis, mit diesem Problem sind derzeit Johnson-Geimpfte und Genesene konfrontiert. Das Sozialministerium hat jetzt auf den BNN-Bericht reagiert und erlaubt Ausnahmen bei Kontrollen.

ARCHIV - 14.06.2021, Bayern, Augsburg: Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat, das von einer Apotheke ausgestellt wurde. (zu dpa "DGB nennt Impfstatusabfrage durch Arbeitgeber «No-Go»") Foto: Stefan Puchner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
An vielen Orten in Baden-Württemberg gilt 2G plus, Geboosterte brauchen aber keinen Test. Für Johnson-Geimpfte und Genesene mit Booster ein Problem. Denn ihre Zertifikate funktionieren nicht richtig. Foto: Stefan Puchner/dpa

Das Sozialministerium in Stuttgart hat am Donnerstag auf die berichteten Schilderungen von technischen Problemen von Geboosterten nach der Genesung oder einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson reagiert: Das Problem sei bekannt, das Ministerium erwarte vom Bund, die technischen Voraussetzungen für eine Kontrolle der Impfzertifikate zu schaffen.

„Wir nehmen diese Schilderungen zum Anlass, uns jetzt auch noch einmal schriftlich an das RKI und das Bundesgesundheitsministerium zu wenden“, so ein Ministeriumssprecher.

Wie die BNN am Mittwoch berichteten, tritt das Problem nur nach Booster-Impfungen für Genesene oder nach Johnson&Johnson-Impfungen auf. Diese Geboosterten wurden bei Kontrollen mit der Fehlermeldung konfrontiert, ihr Zertifikat sei nicht gültig; für eine Grundimmunisierung müssten sie noch 14 Tage warten. Die Booster-Impfung ist aber sofort, ohne 14-tägige Wartezeit gültig.

Keine Reaktion mehr vom zuständigen Bundesgesundheitsministerium

Ärgerlich für Johnson-Geboosterte und geboosterte Genesene: Das Impfzertifikat weist Sie als nicht vollständig grundimmunisiert aus, weil das System die Booster-Impfung nach zwei Impfungen nicht erkennt.
Das Impfzertifikat weist Geboosterte nach Johnson-Impfung oder Genesung als nicht vollständig grundimmunisiert aus, weil das System die Booster-Impfung nach zwei Impfungen nicht erkennt. Foto: Felix Maertin

Bei Johnson & Johnson reicht im Gegensatz zu Biontech oder Moderna eine einzige Impfung, um als grundimmunisiert zu gelten; auch Genesene haben dafür nur eine Impfung bekommen. Beide Gruppen haben also nur zwei Impfungen, wenn sie geboostert sind.

Diese Information ist im Zertifikat fehlerhaft als zweite Impfung für die Grundimmunisierung hinterlegt, die die Wartezeit erfordert. Der Karlsruher Apotheker Felix Maertin hatte das nach Beschwerden von Kundinnen und Kunden festgestellt.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Problematik am Mittwoch grundsätzlich bestätigt. Prüf-Apps, wie die CovPassCheck-App, könnten „in diesem speziellen Fall nicht unterscheiden, ob es sich um eine Auffrischungsimpfung für eine J&J-Grundimmunisierung oder um die zweite Dosis der Grundimmunisierung handelt.“ Weitere Nachfragen der BNN, etwa wie Betroffene damit umgehen sollten, ließ das Berliner Ministerium am Mittwoch und am Donnerstag unbeantwortet.

Sozialministerium rät zu Ausnahmen bei Corona-Kontrollen

Das Sozialministerium in Stuttgart rät, dass bei Kontrollen „in solchen Fällen eine Ausnahme gemacht werden und der Nachweis anders erfolgen“ könne. Paragraf 6a der Corona-Verordnung mache das möglich, da die elektronische Anwendung durch das technische Problem ausgeschlossen ist: „Hier liegt offenbar ein technisches Problem in den Nachweisen der Impfung mit dem Impfstoff Johnson & Johnson begründet, die unserem Einfluss entzogen sind“, kommentiert das Sozialministerium in Stuttgart.

Laut Sozialministerium gibt es zwei Ebenen der Überprüfung beispielsweise für den Zugang zu einem Restaurant: Die Grundimmunisierung (Stichwort 2G), die die CovPass- oder die Corona-Warn-App anzeige, könne mit einer Checking-App vom Personal ausgelesen werden.

Für die zweite Ebene, die Befreiung vom Test (Stichwort: 2G-plus), müsse nur nachgewiesen werden, „dass ich eine Booster-Impfung habe – und nicht, wann diese gemacht wurde“. Hier genüge der einfache Nachweis - auch in der App. Ein Auslesen sei dann nicht mehr notwendig. Der lediglich für die Frage nach der Testpflicht relevante Boosterstatus könne in diesen Fällen also auch auf andere Weise, etwa durch bloßes Vorzeigen der zwei Impfzertifikate (QR-Codes) glaubhaft gemacht werden.

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