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Kampf gegen Pandemie

Corona-Tests für Reisende in der Region starten am Samstag

Rückkehrer aus dem Ausland werden sich auf das Coronavirus testen lassen können. Auf dem Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden soll am Samstag eine neue Teststation in Betrieb gehen, nächste Woche soll der Karlsruher Hauptbahnhof folgen.

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Der Hauptbahnhof in Karlsruhe ist einer der Orte, an denen Reisende sich auf das Coronavirus testen lassen können werden. Foto: Bernd Kamleitner

Im Kampf gegen das Coronavirus setzt die Bundesregierung auf eine engmaschige Testung von Urlaubern und Geschäftsreisenden. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eine generelle Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten angekündigt, seit 1. August gibt es außerdem freiwillige Tests für Menschen, die aus Nicht-Risikogebieten kommen. Auf den Flughäfen und in vielen Bahnhöfen werden neue Teststationen eingerichtet. Unser Redaktionsmitglied Alexei Makartsev beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Wo sollen in der Region die neuen Corona-Teststationen für Reisende eingerichtet werden?

Derzeit sind zwei Standorte fest vorgesehen: Der Regionalflughafen Karlsruhe/Baden-Baden, wo die Testung bereits an diesem Samstag startet. Und der Karlsruher Hauptbahnhof: Für den Beginn des Testbetriebs dort gibt es noch keinen konkreten Termin. Das Landesgesundheitsministerium in Stuttgart geht aber von dem Start in der kommenden Woche aus.

Welche Reisenden können und welche müssen sich auf Sars-CoV-2 testen lassen?

Da gilt es, zwischen Corona-Risikogebieten und Nicht-Risikogebieten zu unterscheiden. Die Liste der Länder, in denen aktuell ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, wird vom Robert-Koch-Institut geführt. Sie ist auf der Webseite www.rki.de zu finden. In dieser Woche wird eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums erwartet, die für alle Einreisenden aus den Risikogebieten eine Testpflicht einführt. Solche Personen müssen sich künftig 48 Stunden vor der Einreise oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen. Wer aus einem Nicht-Risikogebiet kommt, kann sich binnen 72 Stunden nach der Einreise freiwillig testen lassen.

Sind die Tests nach der Ankunft kostenlos – und wie funktionieren sie?

Wichtig für Reisende aus Nicht-Risikogebieten ist die Frist von 72 Stunden: Wird diese eingehalten, sollen für sie keine Kosten entstehen. Ein kostenloser Wiederholungstest fünf bis sieben Tage später ist möglich. Den aus Risikogebieten ankommenden Passagieren wird empfohlen, nach dem ersten (Pflicht-)Test noch einen zweiten Test zu machen, dessen Kosten ebenfalls der Bund übernimmt. Bei dem Testverfahren geht es um Genom-Nachweise mittels der Polymerase-Kettenreaktion (PCR), die Ergebnisse sollen nach 24 bis 48 Stunden vorliegen. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich in häuslicher Quarantäne selbst isolieren, solange sie die Testergebnisse noch nicht erhalten haben.

Wie werden die Tests auf dem Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden organisiert?

Die etwa 50 Quadratmeter große Teststation wird dort im Ankunftsbereich nach der Einreisekontrolle und vor der Gepäckausgabe eingerichtet. Der Aufbau mit mobilen Elementen startet an diesem Donnerstag. Die Reisenden sollen durch die Airline kurz vor der Landung über die Testmöglichkeit informiert werden, wahrscheinlich wird es auch Hinweisschilder geben. Da nur bei der Ankunft getestet wird, kommen alle Passagiere aber ohnehin an der Teststation vorbei. Auf jedem der beiden Testplätze sollen hinter einem Sichtschutz Nasen- und Rachenabstriche gemacht werden. Die vorbereiteten Formulare werden mit dem jeweiligen Code der Probe versehen und an ein Labor geschickt. Wiederholte Tests nach einigen Tagen soll es am Flughafen nicht geben.

Welche Flüge werden zunächst betroffen sein?

Die aus den derzeitigen Risikogebieten Bosnien-Herzegowina, Albanien und Katalonien in Spanien. Am Samstag soll ein Flug aus Tuzla kontrolliert werden. In der kommenden Woche geht es dann um weitere Flüge aus Tuzla, Tirana und Barcelona. Die Teststation wird nach derzeitigen Stand mit je einem Arzt immer vor den planmäßigen Ankunftszeiten besetzt werden. Das Ziel ist, Warteschlangen zu vermeiden, die die Ansteckungsgefahr vergrößern könnten. Es ist noch nicht ganz klar, wie viele Tests die Station täglich bewältigen könnte. In Stuttgart, wo eine größere Station bereits in Betrieb ist, geht man von etwa 1.000 Prozeduren pro Tag aus, etwa 50 Prozent davon freiwillig.

Gibt es ausreichend Personal für die neuen Teststationen auf Flughäfen?

Ja, sagt eine Sprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Sie gibt dennoch zu, dass es nicht ganz einfach ist, Ärzte für diese Arbeit zu gewinnen, da sie extra Arbeitszeit kostet und die Entlohnung noch nicht geklärt ist. „Wir können nur an den guten Willen der Mediziner appellieren, zum Glück gibt es aber viele engagierte Ärzte, die das tun wollen”, sagte die Sprecherin den BNN.

Wie wird der Testbetrieb auf dem Hauptbahnhof in Karlsruhe organisiert werden?

Das ist bislang unklar. Die Deutsche Bahn ist bereit, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, und wartet nach eigenen Angaben auf die Detailplanung des Landesgesundheitsministeriums. Im Ministerium heißt es auf Anfrage, man konzentriere sich derzeit auf die Flughäfen und sei dabei, den Bedarf bei Bahnreisenden zu ermitteln. Dabei gibt es schon seit einigen Tagen improvisierte Corona-Teststationen auf den Hauptbahnhöfen in Nürnberg und München – Container am Ausgang oder Tische mit Bierbänken hinter einem Bauzaun. Sie werden vom Roten Kreuz betrieben. Die Stationen sind nicht für jedermann gedacht, sondern vor allem für Reiserückkehrer, die entsprechende Dokumente oder Tickets vorlegen müssen.

Können Reiserückkehrer sich auch woanders testen lassen?

Ja, sie können den Test auch kostenlos bei niedergelassenen Ärzten und durch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren machen. Unter der Telefonnummer 116 117 oder beim örtlichen Gesundheitsamt werden Einreisende darüber informiert, wo vor Ort getestet werden kann.

Wie wird die Testpflicht kontrolliert?

Wer aus einem Risikogebiet per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus einreist, muss sogenannte Aussteigekarten ausfüllen, auf denen Angaben zu Corona-Symptomen und Tests gemacht werden. Diese Karten sollen an die örtlichen Gesundheitsbehörden weitergeleitet werden. Zudem sind Reisende aus Risikogebieten selbst verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt über die Testergebnisse zu informieren. Auch die Labore melden positive Testergebnisse an die Ämter. Lokale Behörden dürfen Stichprobenkontrollen zur Überwachung der häuslichen Quarantäne durchführen.

Sind verpflichtende Corona-Tests legitim?

Das ist unter den Experten durchaus umstritten. Ein Corona-Test ist ein Eingriff in das vom Grundgesetz garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit. Solch ein Eingriff kann aber legitim sein, wenn es konkrete Anhaltspunkte einer Gefährdung gibt – so darf zum Beispiel bei einer Alkoholkontrolle in begründeten Fällen Blut entnommen werden. „Das Infektionsschutzgesetz bietet eine ausreichende rechtliche Grundlage für Tests”, sagte den BNN der Münchner Medizinrechtler Rudolf Ratzel. „Auch wenn es keine konkrete Gefährdung gibt, ist es durchaus sinnvoll und zumutbar, die Rückkehrer zu testen. Denn es handelt sich ja nicht um eine Operation”. Problematisch sei es, dass das Gesetz von den Ländern ausgeführt werden müsse. „In den Fachkreisen wird derzeit darüber diskutiert, ob der Bund überhaupt befugt ist, die Zwangstests anzuordnen”, so Ratzel.

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