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Märkte, Schulen und Restaurants

Corona-Verordnung verlängert: Diese neuen Regeln zur Maskenpflicht gelten in Baden-Württemberg

Maskenpflicht unter bestimmten Bedingungen auch auf Märkten, dafür keine E-Mail mehr im Restaurant angeben: Das ändert sich diese Woche.

Mundschutz liegt auf einem Tisch.
In weiterführenden Schulen gilt nach den Sommerferien auf den Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten dann auch eine Maskenpflicht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

In Baden-Württemberg gilt künftig die Maskenpflicht auch auf Wochen- und Jahrmärkten, sofern diese in geschlossenen Räumen stattfinden. Die grün-schwarze Landesregierung informierte am Mittwoch über eine entsprechende Veränderung der Corona-Verordnung.

Zudem ist nun die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen nach den Sommerferien in der Verordnung festgehalten. Diese soll aber nicht im Unterricht gelten, sondern vor allem auf den Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten.

Keine E-Mail mehr im Restaurant angeben

Bei Besuchen in Restaurants, im Schwimmbad oder in Hotels müssen künftig keine E-Mail-Adressen mehr in den Kontaktlisten hinterlassen werden, weil die Datenverarbeitung häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung genüge.

Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wurde bis zum 30. September verlängert. Die meisten Regelungen wären sonst zum 31. August außer Kraft getreten. Die neue Verordnung soll am Donnerstag in Kraft treten.

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