Die Maskenpflicht in den Schulen im Südwesten fällt von diesem Montag an weg. „Unabhängig davon ist es grundsätzlich aber jeder Person freigestellt, eine Maske zu tragen. Wer sie freiwillig tragen möchte, kann dies selbstverständlich weiterhin tun“, informierte das baden-württembergische Kultusministerium.
Allerdings sei dies nun vor allem eine Frage der Eigenverantwortlichkeit, so das Ministerium. Es gelten darüber hinaus noch die Testpflicht und andere Sicherheitsmaßnahmen, darunter Lüften und Hygienepläne.
Die Anordnung einer Maskenpflicht seitens der Schulen ist dem Kultusministerium zufolge nicht möglich. Die Situation in den Schulen sei anders als etwa im Einzelhandel. In den Laden gehe man freiwillig, in der Schule herrsche Schulpflicht. Staatliche Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger brauchen nach Angaben des Ministeriums eine Ermächtigungsverordnung, beispielsweise in Form einer Corona-Verordnung.