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Menschenrechte

EU-Lieferkettengesetz: Hoffmeister-Kraut fordert Aufschub

Die EU will Kinder- und Zwangsarbeit bei Zulieferern von Unternehmen verhindern. Dazu laufen derzeit Vorbereitungen für ein Gesetz. Die Südwest-Wirtschaftsministerin unterstützt das Ziel, sie warnt jedoch vor den Folgen für Firmen – und fordert einen Aufschub.

Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) nimmt an einer Pressekonferenz teil.
Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) fordert einen Aufschub des Lieferkettengesetzes. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Das geplante europäische Lieferkettengesetz sollte aus Sicht von Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut nicht schon 2023 in Kraft treten. „Wir brauchen eine Atempause für unseren Mittelstand“, forderte die CDU-Politikerin vor Gesprächen mit Vertretern der Europäischen Union in Brüssel am Donnerstag. Die bürokratischen Belastungen durch das Lieferkettengesetz oder auch durch die Chemikalienstrategie der EU verursachten in den Betrieben viel Aufwand und damit Kosten und weniger Raum für Innovationen.

Angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Lage brauche es eine regulatorische Pause auch im bevorstehenden Jahr 2023. Unternehmen sollten sich damit auf die Bewältigung der Krisen konzentrieren können und nicht noch mehr Kapazitäten für die Erfüllung neuer gesetzlicher Standards verbrauchen, forderte sie.

Es sei gut, dass die EU kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einem angekündigten Entlastungspaket unter die Arme greifen wolle, sagte sie weiter. Allerdings sei das Paket erst ab Mitte des Jahres vorgesehen und komme sehr spät.

Lieferkettengesetz soll Kinderarbeit verhindern

Auf EU-Ebene laufen derzeit Abstimmungen über ein Lieferkettengesetz, das dafür sorgen soll, dass große Unternehmen Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltschäden in ihren internationalen Lieferketten verhindern. Wann das Gesetz in Kraft treten soll, ist noch nicht klar. Einem ersten Entwurf zufolge könnte es strenger ausfallen, als das ab 2023 geltende deutsche Lieferkettengesetz. Zuletzt hatten sich die EU-Staaten aber für eine Abschwächung eingesetzt.

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