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Auf dem Weg in den zweiten Shutdown

FDP-Fraktionschef kritisert Corona-Kurs der Landesregierung

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann stark kritisiert. Die Regeln seien nicht konkret genug und die Landesregierung sei zu sehr auf die positiven Testergebnisse fokussiert.

Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg.
Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg. Foto: Felix Kästle/dpa/Archiv

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hat den Corona-Kurs der Landesregierung scharf kritisiert. So sei etwa sehr unklar, wann die verschärfte Maskenpflicht im öffentlichen Raum nun gelten solle, sagte er der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Die Landesregierung müsse die Regeln konkretisieren, um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften.

Außerdem kritisierte Rülke die verschärften Kontaktbeschränkungen. Es sei schwierig, den Menschen im Privatraum vorzuschreiben, wer sich wie treffen dürfe. Das könne auch gar nicht kontrolliert werden. Es sei sinnvoller, den Menschen zu empfehlen, ihre Kontakte zu reduzieren.

Die Strategie der Landesregierung starre nur auf positive Testergebnisse, kritisierte Rülke. Es müssten auch andere Faktoren berücksichtigt werden wie schwere Krankheitsverläufe und die Belegung der Intensivbetten.

Wenn die Infektionszahlen weiter ansteigen, führe die Strategie von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) auf direktem Weg in einen zweiten Shutdown, der möglicherweise unbegründet sei. „Der Ministerpräsident ist Sklave seiner Strategie.“

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten in ganz Baden-Württemberg von Montag an nochmals strengere Regeln. Dazu gehören eine erweiterte Maskenpflicht sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen.

In öffentlichen Bereichen wie Fußgängerzonen muss eine Maske vor Mund und Nase getragen werden, sofern nicht sicher ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Zudem dürfen sich im privaten Rahmen nur noch maximal zehn Menschen treffen - es sei denn, sie leben in höchstens zwei unterschiedlichen Haushalten.

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