Skip to main content

Uneinige Verkehrsminister-Konferenz

Formfehler in Straßenverkehrsordnung bleibt bestehen

Zu keiner Einigung fanden die Verkehrsminister von Bund und Ländern bezüglich der Fehlerbehebung in der Straßenverkehrsordnung. Der baden-württembergische Verkehrsminister zeigt sich enttäuscht.

Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) bei einem Termin.
Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) ist Mitglied der Verkehrsminister-Konferenz . Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Im Streit um einen Formfehler in der Straßenverkehrsordnung ist trotz eines Kompromissvorschlages keine schnelle Einigung zwischen den Verkehrsministern der Länder und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in Sicht. „Wir haben heute nichts beschlossen, weil die Meinungen zu weit auseinanderliegen“, sagte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen).

In einer Videokonferenz mit den Ressortkollegen vertrat Hermann die Position der Grünen. „Aber niemand von uns will Kulanz gegenüber Rasern. Und wir sind uns alle einig, dass wir schnell eine Lösung finden müssen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen

Nach Angaben Hermanns fand ein Kompromissvorschlag aus Nordrhein-Westfalen ebenso Fürsprecher wie die grüne Haltung, den Formfehler zu korrigieren und die Straßenverkehrsordnung ansonsten so zu belassen, wie sie bereits den Bundesrat passiert hatte.

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) hatte in der Schalte vorgeschlagen, dass innerorts in Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindergärten bei Tempoüberschreitungen ab 21 Stundenkilometern schon beim ersten Verstoß ein Fahrverbot verhängt wird. Gleiches solle ab 26 Stundenkilometern außerorts in Autobahnbaustellen gelten.

Neue Zielvorgabe bis September

Laut Teilnehmerkreisen vereinbarte die Verkehrsminister-Konferenz, dass bis zum September eine rechtssichere Lösung erarbeitet werden soll. Der Bundesrat könnte dann eine Novelle anstoßen.

Seit Wochen verhandeln Bund und Länder, wie es aufgrund eines Formfehlers mit dem Bußgeldkatalog der neuen StVO weitergeht. Wegen des Fehlers waren verschärfte Regeln zu Fahrverboten bei zu schnellem Fahren von den Ländern außer Vollzug gesetzt worden. Die schärferen Regeln, die der Bundesrat in die Verordnung gebracht hatte, sind aus Sicht von Scheuer nicht rechtssicher.

nach oben Zurück zum Seitenanfang