Mit Engpässen aufgrund von Anti-Pandemie-Maßnahmen kann man heutzutage viel erklären, aber als Rechtfertigung für fachliche Schlamperei in den Ministerien taugt Corona sicher nicht. Die Begründung von Andreas Scheuer, die überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO) habe Corona-bedingt mit einer „ultra verkürzten Frist“ zur Rechts- und Sprachprüfung im Bundesjustizministerium eingereicht werden müssen, ist ein Armutszeugnis für den CSU-Politiker, der in der Vergangenheit nicht immer durch Professionalität geglänzt hat. Als Beispiel sei hier das Mautdebakel genannt, dessen Aufklärung der Minister gerade erschwert.
Mangelhafte Verordnung sorgt seit Wochen für Chaos und Ärger
Man könnte sich fragen, warum den Prüfern des Justizressorts eine kürzere Frist nicht gereicht hat, um einen offensichtlich elementaren Mangel entdecken zu können, aber das hier nebensächlich. Fakt ist, dass der Bundesverkehrsminister ohne die gebotene Sorgfalt eine mangelhafte Verordnung durchgedrückt hat, die seit Wochen für Verwirrung und Ärger sorgt, die Gerichte und Landesministerien viel Zeit kostet und die Autofahrer auf die Palme bringt.
Scheuer lässt unterdessen wenig Bereitschaft zur Selbstkritik erkennen: Statt die Länder stärker in die Konsultationen einzubeziehen, macht der Minister Druck auf die Anhänger der härteren Linie gegenüber Rasern. Er droht zugleich damit, die StVO-Reform scheitern zu lassen, was auf Kosten von Radfahrern gehen würde, die Scheuer nach eigenen Worten schützen will. Durch den Streit um Bußgelder ist in Deutschland ein Flickenteppich an Regelungen entstanden. Die Bundesregierung muss diesen Zustand schnell beenden, weil er das Vertrauen der Bürger in Politik beschädigt.