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Ein Abgrund von Landesverrat

In der „Spiegel“-Affäre 1962 verkannte die Bundesanwaltschaft die Bedeutung der Pressefreiheit

In der „Spiegel“-Affäre 1962 war die Bundesanwaltschaft die treibende Kraft bei den Ermittlungen gegen Rudolf Augstein und andere. Durch die Veröffentlichung sah sie den Staat in Gefahr. Doch die Zeiten hatten sich geändert.

ARCHIV - Der Herausgeber des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel», Rudolf Augstein (M), wird am 08.01.1963 von zwei Polizeibeamten aus dem Gebäude des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe in einen bereitstehenden Polizeitransportwagen gebracht. Auf einer hochkarätig besetzten Konferenz vom 22.-23.09.2012 in Hamburg soll die «Spiegel»-Affäre aufgearbeitet werden. Anlass ist der im Oktober anstehende 50. Jahrestag des Politskandals. Die «Spiegelaffäre» im Herbst 1962 war die erste größere innenpolitische Krise der Bundesrepublik Deutschland. Foto: Harry Flesch dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Landesverrat kontra Pressefreiheit: Der Herausgeber des „Spiegels“, Rudolf Augstein, verlässt das Gebäude des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Nach seiner Festnahme saß er 103 Tage in Haft. Foto: Harry Flesch/dpa

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