In der „Spiegel“-Affäre 1962 verkannte die Bundesanwaltschaft die Bedeutung der Pressefreiheit
In der „Spiegel“-Affäre 1962 war die Bundesanwaltschaft die treibende Kraft bei den Ermittlungen gegen Rudolf Augstein und andere. Durch die Veröffentlichung sah sie den Staat in Gefahr. Doch die Zeiten hatten sich geändert.