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Corona-Notbremse

Ingo Wellenreuther: „Geimpfte wie Ungeimpfte zu behandeln ist verfassungswidrig“

Der Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther (CDU) hält die vom Bundeskabinett verabschiedete Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz.

Ingo Wellenreuther (CDU)
Kann nicht zustimmen: Aus verfassungsrechtlichen Gründen lehnt der Karlsruher CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther das Infektionsschutzgesetz ab. Foto: Marc Steffen Unger

Die Bundesregierung will zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen. Deswegen soll in das Infektionsschutzgesetz ein neuer Paragraf eingefügt werden. Mit diesem können in vielen Lebensbereichen automatisch grundrechtseinschränkende Maßnahmen gelten.

Diese Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes hält Bundestagsabgeordneter Ingo Wellenreuther für verfassungswidrig.

Im Interview mit Martin Ferber hat er erklärt, warum er das so sieht.

Der Bund will das Infektionsschutzgesetz verschärfen und die Länder entmachten. Besteht drei Tage hintereinander eine Inzidenz von 100 in einer Stadt oder einem Landkreis, tritt automatisch die Notbremse in Kraft. Können Sie dem zustimmen?
Wellenreuther

Die Bundesregierung will zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bundesweit einheitlich für ein Mindestmaß an Schutzmaßnahmen sorgen. Deshalb soll in das Infektionsschutzgesetz ein neuer Paragraf 28 b eingefügt werden, wonach in zehn Lebensbereichen grundrechtseinschränkende Maßnahmen automatisch gelten sollen. Außerdem soll die Bundesregierung ermächtigt werden, zusätzlich Rechtsverordnungen zu erlassen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann ich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Warum verstößt das Gesetz aus Ihrer Sicht gegen das Grundgesetz?
Wellenreuther

Nach Artikel 80 Grundgesetz kann die Bundesregierung zwar Rechtsverordnungen erlassen und darin Ge- und Verbote festlegen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Das ist aber nur möglich, wenn Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden. Daran fehlt es im Gesetzentwurf. Zudem fehlen konkrete Entschädigungsregelungen gerade für Personen, die in ihren Grundrechten der Berufsfreiheit und ihres Eigentums beeinträchtigt sind, obwohl sie weder ansteckungs- noch krankheitsverdächtig sind und damit ein Sonderopfer für die Allgemeinheit erbringen. Und weiterhin sind die Tatbestandsvoraussetzungen für die Anordnung von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen nicht hinreichend genug bestimmt.

Kann man Geimpfte wie Ungeimpfte behandeln und ihnen weiterhin ihre Grundrechte vorenthalten, obwohl von ihnen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht?
Wellenreuther

Das halte ich nicht für verhältnismäßig und damit für rechtswidrig. Die theoretische Möglichkeit, dass die Bundesregierung die Geimpften von der Geltung dieses Gesetzes ausnehmen könnte, reicht nicht aus. Vielmehr müsste dies im Infektionsschutzgesetz selbst geregelt werden.

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