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Pflegedienste begrüßen Mindestlohn

Karlsruher Experte über häusliche Pflege: Schwarzarbeit und Dumping-Löhne überwiegen

Pflegedienste im Südwesten begrüßen das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zum Mindestlohn in der häuslichen Betreuung. Jetzt muss die Politik neue Regelungen finden.

Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt: Den ausländischen Arbeitnehmern, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, steht der gesetzliche Mindestlohn zu.
Urteil mit Folgen: Den ausländischen Arbeitnehmern, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, steht der gesetzliche Mindestlohn 24 Stunden am Tag zu. Foto: Daniel Reinhardt/dpa

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