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Lockdown verlängert und Maßnahmen verschärft

Bewegungsfreiheit und Kontakte weiter eingeschränkt: Das sind die neuen Corona-Regeln

Damit die Zahl der Corona-Infektionen sinkt, müssen sich die Bürger in Deutschland noch länger auf noch härtere Einschränkungen einstellen. Kanzlerin und Länderchefs haben beschlossen, die geltenden Maßnahmen beizubehalten und andere zu verschärfen.

Eine selbstgebaute, leuchtende Darstellung des Coronavirus hängt über einer Einkaufsstraße vor dem Turm des Schweriner Doms. Ein in der fast menschenleeren Straße ansässiger Fischhändler hat den Lampion nach dem Vorbild des Virus gebaut und aufgehängt. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Bundesländer beraten über eine Verlängerung des Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Corona regiert: Eine leuchtende Darstellung des Coronavirus hängt über einer Einkaufsstraße in Schwerin. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben über eine Verlängerung des Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. Foto: Jens Büttner picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Menschen, die in einem Corona-Hotspot leben, dürfen sich künftig nicht mehr weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Einkaufen, Reisen und tagestouristische Ausflüge, die zuletzt dafür sorgten, dass beliebte Naherholungsziele überlaufen waren, sind für Menschen aus Kreisen mit einer Inzidenzzahl jenseits der 200 tabu.

In unserer Region betrifft das im Moment die Bewohner des Enzkreises und der Stadt Pforzheim, die am Dienstagabend noch knapp über der Grenze lagen.

Angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen haben sich Bundeskanzlerin Merkel und die Chefs der 16 Bundesländer am Dienstagnachmittag auf weitere verschärfte Maßnahmen und eine Verlängerung des Lockdowns ab dem 11. Januar geeinigt. Leere Einkaufsstraßen und geschlossene Läden und Restaurants werden das Stadtbild auf jeden Fall noch bis Ende des Monats prägen. Auch die Schulen bleiben vorerst geschlossen. Kontakte müssen ebenfalls eingeschränkt werden. Ein Überblick:

Geschäfte und Restaurants bleiben zu

Der Lockdown wird bis einschließlich Sonntag, den 31. Januar verlängert. Das bedeutet, dass fast alle Geschäfte und öffentliche Einrichtungen wie Schwimmbäder, Museen, Kinos oder Bibliotheken wie bisher geschlossen bleiben. Auch Kneipen und Restaurants dürfen bis dahin nicht öffnen.

Private Treffen nur noch mit einer haushaltsfremden Person

Strenger als bisher sind auch die Regeln, die private Zusammenkünfte betreffen. Künftig darf sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen. Auf der Seite des Landes steht, dass Kinder unter 14 Jahren ab sofort auch als eine Person mitgezählt werden.

Schulen und Kitas bleiben geschlossen

Schulen bleiben bis Ende Januar geschlossen. Es findet kein Präsenzunterricht statt. Es gilt nach wie vor eine Sonderregelung für die Abschlussklassen.

Die Konferenz der Kultusministerinnen und –minister hat einen Stufenplan erarbeitet, der bei einer deutlichen Verbesserung des Infektionsgeschehens in den einzelnen Ländern zunächst in den Jahrgängen eins bis sechs eine Rückkehr zum Präsenzunterricht ab Anfang Februar ermöglicht und in einem weiteren Schritt Hybridunterricht (Wechselmodell) für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen weiterführenden Schulen ab Klassenstufe 7 vorsieht.

Kitas und Grundschulen könnten, so der Ministerpräsident von baden-Württemberg Winfried Kretschmann, schon ab dem 18. Januar wieder geöffnet werden.

Eingeschränkter Bewegungsradius

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass ab Montag in Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen Maßnahmen zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort ergriffen werden sollen.

Dies gilt für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern - sofern kein triftiger Grund (etwa ein Arztbesuch oder der Weg zur Arbeit) vorliegt. Einkaufen, Reisen und tagestouristische Ausflüge stellen für Menschen aus diesen Gebieten explizit keinen triftigen Grund dar. Rund 70 Landkreise in Deutschland wiesen am Dienstag eine entsprechende Inzidenz von über 200 auf.

Baden-Württemberg will laut Ministerpräsident Kretschmann aber von der in Berlin beschlossenen Regelung abweichen.

Mehr Kinderkrankengeld

Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.

Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.

Intensive Tests in Alten- und Pflegeheimen

Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet.

Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen.

Abholangebote im Land möglich

Die Landesregierung in Baden-Württemberg erlaubt vom kommenden Montag (11. Januar) an wieder Abholangebote im Handel. Die Corona-Verordnung werde so geändert, dass der sogenannte „Click&Collect“-Service wieder möglich werde. Kunden könnten so im Internet oder per Telefon eine Ware bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen.

Reisen vermeiden

Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.

Einreise aus Risikogebieten

Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt, zusätzlich ein Testpflicht bei Einreise eingeführt werden.

Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden.

Bundespolizei kontrolliert

Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen mutierte Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren.

Die Länder wollen sicherstellen, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt und mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.

Impfstrategie bleibt

Eine Perspektive ist dadurch da. Bund und Länder begrüßen eine gemeinsame Impfstoffbestellung der EU. Das sei ein richtiges und wichtiges Ziel, das im deutschen Interesse liegt.

„Wir wollen keine nationalen Alleingänge. Wirksamer Schutz ist nur durch ein gemeinsames Vorgehen möglich“, so die Kanzlerin. Die Impfstrategie bleibt wie beschlossen.

Wie geht es im Februar weiter?

Darüber, wie es ab dem 1. Februar weitergeht, werden der Bund und die Länder weiter beraten. Das nächste Treffen der Kanzlerin mit den Länderchefs soll am 25. Januar stattfinden.

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