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Bundestagswahl 2021

Kommen Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige?

Wie soll Pflege in der alternden Gesellschaft bezahlbar bleiben? Was soll die Pflegeversicherung leisten – Teilkasko wie bisher oder mehr? Antworten fallen unterschiedlich aus, auch in punkto Verbindlichkeit. Und nicht immer werden die zentralen Probleme überhaupt angesprochen.

Eine Pflegerin (l) begleitet die Bewohnerin eines Altenheims beim Gang über den Flur.
Immer höherer Eigenanteil: In Baden-Württemberg sind die Heimkosten für Pflegebedürftige besonders hoch. Foto: dpa Foto: Oliver Berg/dpa

Von den 400.000 Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg werden rund 300.000 zuhause betreut. Wie können pflegende Angehörige besser unterstützt werden?

Wie sollen Pflegebedürftige und ihre Familien die stetig steigenden Kosten der Pflegeheime stemmen? Wie kann Pflege nach dem jüngsten Urteil zum Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten in der 24-Stunden-Betreuung überhaupt noch bezahlbar bleiben?

Unser Redaktionsmitglied Erika Becker hat nach Antworten in den Wahlprogrammen der im Bundestag vertretenen Parteien gesucht – nicht immer mit Erfolg.

Union: Förderung betrieblicher Zusatzversicherung prüfen

Zur Finanzierung habe sich die von ihr eingeführte Pflegeversicherung bewährt – da ist sich die Union auf ihren zwei Seiten zur Pflege sicher.

Staatliche Förderung betrieblicher Pflegezusatzversicherungen will sie „prüfen“, der Pflegevorsorgefonds soll bis 2050 verlängert werden. Leistungen wie das Pflegegeld sollen an die Lohnentwicklung gekoppelt werden.

Generell will sie „bessere Möglichkeiten für gut organisierte, leistungsfähige (…) Angebotsstrukturen“ schaffen und setzt auf Wettbewerb und Trägervielfalt. Wichtig ist ihr auch die Digitalisierung, die Pflegekräfte entlasten und die Eigenständigkeit älterer Menschen etwa durch Assistenz- und Warnsysteme stärken soll.

Zu den Arbeitsbedingungen heißt es lediglich, sie müssten attraktiv für alle in der Pflege Beschäftigten sein, auch bei der Gestaltung der Dienstpläne. Wie – das bleibt ebenso offen wie die 24-Stunden-Problematik.

SPD: Bürgerversicherung als Vollversicherung

Das Zukunftsprogramm der SPD ist nach Seiten halb so dick wie das der Union, Nennenswertes zur Pflege findet sich auf insgesamt sechs Seiten. Die im Gesundheitswesen angestrebte Bürgerversicherung soll als Vollversicherung auch für die Pflege gelten.

Die Refinanzierung von Pflegeleistungen soll an die Geltung von Tarifverträgen gekoppelt werden. Bei kleinen und mittleren Einkommen soll der Eigenanteil gedeckelt werden, damit Pflege bezahlbar bleibt. Der Staat soll mehr Entscheidungsrechte erhalten, wo Heime entstehen und wer sie betreibt. Bei der 24-Stunden-Betreuung will die SPD für rechtliche Klarheit sorgen, ohne weitere Details zu nennen.

Die Arbeitsbedingungen in der Pflege will die SPD durch allgemeinverbindliche Branchentarifverträge und die weitere Erhöhung des Mindestlohns verbessern.

Langjährige Pflege von Angehörigen dürfe sich zudem nicht mehr negativ auf die Rente auswirken, über eine „Familienpflegezeit“ sollen pflegende Angehörige, die dadurch weniger arbeiten können, 15 Monate Anspruch auf Lohnersatzleistungen erhalten für die Betreuung ab Pflegegrad zwei.

FDP: Für Pflege-Teilkasko und Bürokratie-Abbau

Die erste Erwähnung der Pflege im Wahlprogramm der FDP ist gleich zweimal der Auszeit von Führungskräften im Fall der Pflege Angehöriger gewidmet: Sie sollen ihr Mandat ruhen lassen können, ohne es niederzulegen.

Die Pflegeversicherung soll wie auch bei der Union als Teilleistung bleiben und durch private und vor allem auch betriebliche Vorsorge ergänzt werden.

Bessere Arbeitsbedingungen und Karrierechancen in der Pflege werden als Ziel markiert – der Weg dahin bleibt unklar. Nur so viel: Über eine „Bepreisung“ von Bürokratie – bezahlen soll, wer Berichte oder Formulare anfordert – wollen die Liberalen mehr Zeit für Pflege gewinnen.

Ähnlich wie die Union sieht auch die FDP das Entlastungspotenzial für Pflegekräfte durch die Digitalisierung. Um pflegende Angehörige zu entlasten, soll es mehr Beratung, Kurzzeitpflegeplätze und demenzfreundliche Quartiere geben.

Grüne: Drei Jahre Lohnersatzleistungen bei Teilzeitpflege

Einen grundlegenden Systemumbau ähnlich wie die SPD wollen auch die Grünen, mit einer Versicherung für Gesundheit und Pflege, die aus allen Einkommensarten, auch Kapitalerträgen, finanziert werden soll. Eigenanteile sollen gesenkt und gedeckelt, alle restlichen Kosten von der Pflegeversicherung getragen werden.

Leistungen daraus sollen wohnformunabhängig als persönliches Budget verfügbar sein, aber nur bei Tarifbindung. Kommunen sollen verbindlich den Pflegebedarf planen.

Für Pflegekräfte unterstützen sie eine 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Bei Beschäftigten aus europäischen Nachbarstaaten wollen die Grünen „ausbeuterische Arbeitsverhältnisse beenden“.

Sie wollen unter anderem die Vermittlungsagenturen stärker regulieren und erwähnen einen gesetzlichen Rahmen für migrantische Betreuungskräfte, ohne dies weiter auszuführen. Wer Angehörige oder Bekannte pflegt, soll drei Monate voll und drei Jahre teilweise Lohnersatzleistungen erhalten.

Die Linke: Mehr Pflegekräfte, mehr Geld

Das Credo der Linken lautet: Gemeinwohl statt Profit. Alle zahlen für eine Pflegevollversicherung – ohne Beitragsbemessungsgrenze, „die Millionär*innen schont“. Bis zu ihrer Einführung sollen die Eigenanteile sofort deutlich gesenkt und gedeckelt werden, später dann entfallen.

In Pflegeheimen soll es 100.000 Pflegekräfte mehr geben, das Grundgehalt soll um 500 Euro aufgestockt werden. Der Staat soll bei der Pflege eine stärkere Rolle spielen, vergleichbar der Krankenhausbedarfsplanung. Eine 24-Stunden-Betreuung ohne Mindestlohn lehnt die Linke so klar wie keine andere Partei ab, ohne konkrete Alternativen zu nennen.

AfD: Pflegeversicherung und GKV zusammenlegen

Die AfD schlägt eine Zusammenlegung von Pflegeversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung vor, der Leistungsumfang für die Pflege soll „dem Versicherungsprinzip in der Krankenversicherung angeglichen werden“.

Kinderlosen sei aufgrund des Wegfalls der Kosten für Kindererziehung „im höheren Maße die Bildung eigener Rücklagen für den Pflegefall zumutbar“. Pflegende Angehörige sollen „durch die weitgehende Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen“ unterstützt werden.

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