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Urteil rechtskräftig

Mitglied der rechtsextremen „Oldschool Society“ verurteilt

Das Urteil gegen ein 43-jähriges Mitglied einer rechtsextremen Gruppe hat sich als rechtswirksam herausgestellt. Der Mann muss für zwei Jahre und vier Monate in Haft.

Der Bundesgerichtshof.
Der 43-Jährige hatte das Urteil des Landesgericht Dresden angefochten. Foto: Uli Deck/dpa/Archiv

Das Landgerichts Dresden hat das Urteil gegen ein Mitglied der rechtsextremen „Oldschool Society“ aus dem Vorjahr als rechtskräftig erklärt. Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe die Revision des Angeklagten verworfen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Eine Überprüfung des Urteils der Dresdner Richter habe keine Rechtsfehler ergeben.

Das Landgericht Dresden hatte im Oktober 2019 den damals 43-Jährigen wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Dresdner Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte zur Führungsriege der Gruppe gehört habe.

Mitglieder der „Oldschool Society“ sollen spätestens ab Januar 2015 Brand- und Nagelbombenanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte erwogen haben. Vor der Ausführung flog die Gruppe auf. Weitere Mitglieder wurden bereits in Dresden und München verurteilt.

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