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Verschärfung ab 11. Oktober

Neue Corona-Beschlüsse: Ungeimpfte müssen ihre Schnelltests selber zahlen

Um eine vierte Welle im Herbst zu verhindern, haben Bund und Länder Verschärfungen beschlossen. Ab einer Inzidenz von 35 gilt eine Testpflicht für Ungeimpfte. Die Maskenpflicht in Innenräumen und dem öffentlichen Personenverkehr bleibt ebenfalls bestehen.

Ein Corona-Tester führt im Coronatestzentrum im Gewandhaus in Leipzig einen Schnelltest durch. +++ dpa-Bildfunk +++
Ab 11. Oktober kostenpflichtig: Weil genügend Impfstoff vorhanden ist, haben Bund und Länder die bislang kostenlosen Schnelltests für alle noch nicht geimpften oder genesenen Bürgerinnen und Bürger abgeschafft. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Für Ungeimpfte, die sich bewusst gegen eine Impfung entscheiden, obwohl keine gesundheitlichen oder andere relevanten Gründe dagegen sprechen, wird es im Herbst ungemütlich.

Um eine vierte Welle im Herbst und Winter sowie einen weiteren Lockdown zu verhindern, beschlossen die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten der 16 Länder bei einer Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, die Zahl der Geimpften deutlich zu erhöhen.

Unser Redakteur Martin Ferber beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Corona-Beschlüssen auf dem Bund-Länder-Gipfel.

Wie sieht es aktuell bei den Impfungen aus?

Die Zahl der vollständig Geimpften in Deutschland steigt nur noch langsam. Im europäischen Vergleich sei man „nicht mehr Spitze“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts sind derzeit 52 Millionen Menschen in Deutschland mindestens einmal geimpft, das sind 62,5 Prozent der Bevölkerung, 45,8 Millionen Menschen (55,1 Prozent) haben den vollständigen Impfschutz. Bei den Zwölf- bis 17-Jährigen haben mittlerweile mehr als eine Million (22,5) eine erste Impfung erhalten. Das aber ist deutlich zu wenig, um die gesamte Bevölkerung vor einer Ansteckung zu schützen. Es sind noch immer 4,5 Millionen der Über-60-Jährigen und sogar 24,5 Millionen Menschen zwischen 18 und 59 Jahren nicht geimpft. Die Folge: Die Länder haben angesichts der geringeren Impfbereitschaft 2,7 Millionen Dosen an nicht genutztem Impfstoff an den Bund zurückgegeben, darunter allein 2,6 Millionen Dosen der Firma Astrazeneca.

Was kommt konkret auf nicht geimpfte Personen zu?

Ab dem 11. Oktober wird das Angebot von kostenlosen Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger aufgehoben. „Dann hat jetzt jeder acht Wochen Zeit, sich impfen zu lassen. Wer dieses Angebot leider nicht in Anspruch nimmt, der muss dann für Tests auch bezahlen“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD). Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warnte vor einer „Pandemie der Ungeimpften“. Bund und Länder verweisen darauf, dass genug Impfstoff für alle Altersgruppen zur Verfügung stehe. Daher gebe es keinen Grund mehr für eine dauerhafte Übernahme der Kosten durch den Steuerzahler.

Wer hat noch Anspruch auf kostenlose Tests?

Gratis sind die Schnelltests nur noch für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, zum Beispiel Schwangere, Kranke oder Unter-18-Jährige.

Wofür benötigen Ungeimpfte den Nachweis eines Schnelltests?

Bereits ab dem 23. August müssen alle, die weder geimpft oder genesen sind, in jedem Fall ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 ein tagesaktuelles negatives Ergebnis eines Schnelltests vorweisen, um Besuche in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen vornehmen zu können, in Bars, Cafés oder Restaurants im Innenbereich zu sitzen, an Veranstaltungen oder Festen in Innenräumen teilzunehmen, Sport im Innenbereich zu betreiben (Fitnessstudios, Hallenbäder, Sporthallen) oder sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie den Besuch eines Friseurs oder eines Kosmetikstudios in Anspruch zu nehmen. Für Clubs können die Länder eigene Regelungen erlassen. Reisende dürfen nur beherbergt werden, wenn sie bei der Anreise einen negativen Test vorlegen sowie zwei weitere Tests pro Woche vornehmen. Allerdings können die Länder davon abweichen, wenn ein Landkreis stabil unter einer bestimmten 7-Tage-Inzidenz liegt.

Können Ungeimpfte auch von Veranstaltungen ausgeschlossen werden?

Ja. Jeder Veranstalter hat das Hausrecht und kann selber festlegen, wen er zulässt und wen nicht. So hat der 1. FC Köln bereits angekündigt, ab dem zweiten Heimspiel in der Fußball-Bundesliga am 28. August nur noch Geimpfte und Genesene („2 G“) ins Stadion zu lassen. Auch die Düsseldorfer Karnevalisten wollen in der kommenden Saison nur noch diesem Personenkreis Einlass gewähren, ein negativer Test reicht demnach nicht mehr aus.

Müssen weiterhin Masken getragen werden?

Die „Basisschutzmaßnahmen“ wie Abstand halten, Hände waschen, in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften gelten weiterhin. Die Pflicht zum Tragen der medizinischen Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt unverändert bestehen.

Bleibt die 7-Tage-Inzidenz weiterhin Richtschnur für die Beurteilung der Lage?

Im Prinzip ja, sie wird bei der Beurteilung der Infektionslage allerdings ergänzt um weitere Indikatoren. Dazu gehören die Impfquote in einer Region, die Zahl der freien Intensivbetten sowie die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und die sich daraus ergebende Belastung des Gesundheitswesens.

Was geschieht mit der Feststellung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, die der Bundestag im Juni um drei weitere Monate bis zum 11. September verlängert hat?

Diese soll der Bundestag ein weiteres Mal um drei weitere Monate verlängern. Sie erlaubt es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), eine Reihe von Anordnungen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz im Alleingang ohne Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats erlassen zu können. Die FDP lehnt dies kategorisch ab. Die Sonderbefugnisse der Regierung seien nicht mehr erforderlich, sagte Parteichef Christian Lindner.

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