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Rechtsexperte prüft Theorien

Wenn Querdenker zu Reichsbürgern werden: Gibt es die Bundesrepublik gar nicht?

Manche Kritiker der Corona-Maßnahmen glauben an den Fortbestand des Deutschen Reiches und halten die Bundesrepublik Deutschland für illegal. Sie fordern die Einberufung einer Verfassunggebenden Versammlung. Was ist dran?

ARCHIV - 29.08.2020, Berlin: Teilnehmer einer Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen stehen vor dem Reichstag, ein Teilnehmer hält eine Reichsflagge. (zu dpa «D wie Drosten, Q wie Querdenken: Das ABC zum Krisenjahr 2020») Foto: Fabian Sommer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Symbol der Verfassungsfeinde: Die Flagge des Deutschen Reichs mit den Farben schwarz, weiß und rot gilt als Erkennungszeichen der Reichsbürgerbewegung und war auch bei dem Sturm auf dem Reichstag am Rande einer Anti-Corona-Demonstration zu sehen. Foto: Fabian Sommer/dpa

Sebastian weiß es ganz genau. „Die BRD ist aufgehoben indem 1990 den Art. 23 gestrichen wurde und es von da an keinen räumlichen Geltungsbereich mehr gab“, schreibt er, orthografisch nicht immer ganz korrekt, im Telegram-Kanal der Karlsruher Querdenker „querdenken721“.

Friedensvertrag und neue Verfassung

Mit dieser Ansicht steht er nicht alleine da. Peter beispielsweise ist sich seiner Sache ebenfalls ganz sicher: „Die Wiedervereinigung hat juristisch nicht stattgefunden“, schreibt er. „Am 3. Oktober 1990 war der Artikel 23 GG schon mehrere Tage gestrichen! Und die neuen Bundesländer der DDR gründeten sich 11 Tage nach dem 3. Oktober 1990!“

Ria zieht aus all dem den Schluss: „Wenn ihr in diesem System bleibt mit dem GG, kann die NWO (Neue Weltordnung, Anm. d. Red.) durchgesetzt werden und bei uns herrscht bald eine Diktatur (ist es ja bereits) wie in China! Wollt Ihr das?!“

Weil das so ist, verbreiten die Teilnehmer des Karlsruher Querdenken-Kanals ein „Manifest“, in dem das „deutsche Verfassungsvolk“ von den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs die „Unterstützung bei der flächendeckenden Einsetzung einer Nationalversammlung für Deutschland“ fordert. Diese solle als Übergangsregierung fungieren, einen Friedensvertrag mit den Alliierten vereinbaren und eine neue Verfassung erarbeiten.

Verfassungsschutz beobachtet die Szene

Mit Thesen wie diesen, die hundertfach gelikt und in der Szene immer wieder weitergeleitet werden, stehen Teile der Querdenker in der Nähe sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter.

Diese äußerst heterogene Gruppe, der nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes bundesweit etwa 19.000 Personen angehören, lehnt den Staat und seine Organe ab. Sie vertreten vielmehr die Ansicht, das Deutsche Reich bestehe fort, da die Weimarer Reichsverfassung niemals abgeschafft wurde.

Die Bundesrepublik sei völker- und verfassungsrechtlich illegal und existiere somit de jure nicht. Die Szene zeichnet nach Einschätzung des Verfassungsschutzes eine hohe Aggressivität aus: „Beachtliches Gefährdungspotenzial besteht in der Waffenaffinität der ,Reichsbürger‘ und ,Selbstverwalter‘“, heißt es im aktuellen Verfassungsschutzbericht.

Wie nahe sich Querdenker und Reichsbürger stehen, wurde bei der großen Demonstration Ende August in Berlin deutlich, bei der es auch zum Sturm auf das Reichstagsgebäude kam. Zahlreiche Demonstranten trugen die schwarz-weiß-rote Flagge des Deutschen Kaiserreichs mit sich, die als Erkennungszeichen all jener gilt, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen.

Der Gründer der Querdenken-Bewegung, der Stuttgarter Michael Ballweg, traf sich zudem mit einem führenden Kopf der Reichsbürger, Peter Fitzek alias „Seine königliche Hoheit Peter I.“. Das selbsternannte Oberhaupt des „Königreichs Deutschland“ organisierte seinerseits wiederum eine Veranstaltung für die Gegner der Corona-Maßnahmen im thüringischen Saalfeld.

Die basteln sich das Recht so zusammen, wie sie es brauchen.
Andreas Funke, Professor für Öffentliches Recht

Für Experten und Beobachter der Szene kommt das Zusammenwirken nicht von ungefähr. Da die Querdenker die von der Bundesregierung und den Ländern verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht akzeptieren und sich nicht an die Auflagen halten wollen, stellen sie gleich die Legitimität des gesamten Staates infrage.

Für Andreas Funke, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg, sind dies aber nur „vorgeschobene Argumente“: „Die basteln sich das Recht so zusammen, wie sie es brauchen“, sagte er den BNN. Die Argumente seien „an den Haaren herbeigezogen“ und ließen sich leicht widerlegen.

Zwar existiere das Deutsche Reich formal weiter, wie das Bundesverfassungsgericht 1973 festgestellt habe und worauf sich die Reichsbürger gerne berufen, aber es sei „als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig“. Die Bundesrepublik sei als Staat „teilidentisch“ mit dem Deutschen Reich.

Wiedervereinigung und Erhalt der Souveränität sind abgeschlossen

Dieses Urteil sei aber unter den Bedingungen der deutschen Teilung verkündet worden, die 1990 überwunden wurde, so Funke.

Mit dem Einigungsvertrag, der die inneren Aspekte der Einigung klärte, wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes auf die neuen Länder ausgeweitet. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag erhielt Deutschland von den vier Siegermächten die volle völkerrechtliche Souveränität zurück. „Der Prozess ist abgeschlossen, das Grundgesetz gilt“, sagt Funke.

Artikel 146 GG öffnet einen legalen Weg

In einem Punkt aber gibt der Rechtsprofessor den Reichsbürgern und Querdenkern Recht, wenn sie unter Berufung auf Artikel 146 des Grundgesetzes die Einberufung einer Verfassunggebenden Versammlung fordern: „Artikel 146 öffnet legal den Weg, auf dem Boden des Grundgesetzes eine neue Verfassung für Deutschland zu erarbeiten. Das Grundgesetz ist nicht ewig und weiß das auch.“

Aber dafür gibt es weder einen Anlass noch eine Mehrheit.

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