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Direktversicherungsgeschädigte

Streit um Sozialabgaben: „Rechtens ist nicht immer auch gerecht"

„Staatlich organisierter Raub“, „enteignungsgleicher Eingriff“: An Klartext fehlt es nicht bei einem Thema, das von vielen Rentnern als eklatante Ungerechtigkeit empfunden wird – und das seit 15 Jahren. Mittlerweile scheint auch die Politik begriffen zu haben, dass sie handeln muss – doch sie streitet über das „Wie“. Rudi Birkmeyer ist einer von über sechs Millionen Betroffenen.

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Ein Rentnerpaar sitzt auf einer Bank und genießt den Spätsommer. Doch viele Ruheständler ärgern sich, wenn die Rente erreicht ist und auf die betriebliche Altersvorsorge hohe Zahlungen an die Krankenkasse fällig werden. Foto: dpa

„Staatlich organisierter Raub“, „enteignungsgleicher Eingriff“: An Klartext fehlt es nicht bei einem Thema, das von vielen Rentnern als eklatante Ungerechtigkeit empfunden wird – und das seit 15 Jahren. Mittlerweile scheint auch die Politik begriffen zu haben, dass sie handeln muss – doch sie streitet über das „Wie“.

Rudi Birkmeyer ist einer von über sechs Millionen Betroffenen. Der 67-Jährige hat viele Jahre lang „beim Daimler“ in Wörth gearbeitet. 1987 hat er wie viele andere eine über die Firma laufende Kapital-Lebensversicherung, eine sogenannte Direktversicherung, abgeschlossen. Als sie 2012 fällig wurde, kam die Krankenkasse und wollte Geld von Birkmeyer, viel Geld. Über 17 000 Euro, die er an Sozialbeiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten hat. Dabei hat er dafür schon in der Ansparphase bezahlt.

Gesetz galt rückwirkend

Was Birkmeyer empört: das Gesetz, das ihn ein knappes Fünftel seiner Lebensversicherung kostet, trat erst 2004 in Kraft, also 17 Jahre nach Abschluss seiner Direktversicherung 1987. Es galt rückwirkend auch für Altverträge, einen Bestandsschutz gab es nicht. Dass der Staat derart „in die Lebensplanung von Millionen Menschen“ eingreifen kann, das hält der Rentner bis heute für ein Unding.


Das böse Erwachen teilt Birkmeyer mit vielen anderen Betroffenen. Sie haben seinerzeit eine vom Staat mit Steuervorteilen geförderte betriebliche Altersversorgung abgeschlossen und durch eine Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eben eine Direktversicherung einbezahlt – die Sozialabgaben wurden dabei aber aus dem kompletten Brutto-Gehalt bezahlt.

Gesetzlich Versicherte zahlen doppelt

Doch 2004 trat das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ in Kraft, das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung mit Zustimmung der CDU/CSU 2003 verabschiedet worden war. In Erinnerung geblieben ist das Gesetz vielen Bürgern durch die Gesundheitskarte und die Praxisgebühr. Doch es enthielt auch Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge. Seither muss jeder gesetzlich Versicherte Sozialbeiträge abführen, wenn seine betriebliche Altersvorsorge ausbezahlt wird – und zwar gleich doppelt, den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerbeitrag.
Das betrifft alle Rentner mit Betriebsrenten. Doch diejenigen, die eine Direktversicherung über ihren Arbeitgeber abgeschlossen haben, sind besonders betroffen. Die Krankenkassen werten seit 2004 alle betrieblich bedingten Kapitalleistungen so als seien sie Rentenbezüge. Vor 2004 wurden Sozialabgaben nur fällig, wenn die Direktversicherung im Alter als monatliche Rente ausbezahlt wurde – und dann auch nur der halbe Beitragssatz. Wer sich wie Birkmeyer seine Lebensversicherung auf einen Schlag auszahlen ließ, musste gar keine Sozialabgaben bezahlen. Jetzt zahlt er sogar dreifach: den Arbeitnehmerbeitrag in der Anspar- und nochmal in der Auszahlungsphase, und den Arbeitgeberbeitrag obendrauf.

Klage gegen Doppelbeiträge

Birkmeyer klagte. Der Richter habe ihm zwar außerhalb des Gerichtssaals Recht gegeben, den Prozess gegen die Krankenkasse aber verlor er. Der drahtige 67-Jährige, ein ehemaliger Radrennfahrer, hat einen langen Atem und will das auch nach Jahren nicht akzeptieren. Deshalb steht Birkmeyer gemeinsam mit seinem ebenfalls betroffenen früheren Daimler-Kollegen Michael Urschbach und weiteren Mitstreitern an einem regnerischen September-Samstag an einem Info-Stand neben dem Landauer Wochenmarkt.

DVG sieht „eklatante Ungerechtigkeit“

Die Männer tragen rote Leibchen mit der Aufschrift DVG – Direktversicherungsgeschädigte e.V.. Seit 2015 gibt es den bundesweiten Verein. Die beiden zählen weitere aus ihrer Sicht eklatante Ungerechtigkeiten auf. Erstens: Auf private Kapitallebensversicherungen ohne betrieblichen Bezug müssen keine Sozialbeiträge entrichtet werden.
Zweitens: Bei regulären Altersrentnern übernimmt die Deutsche Rentenversicherung wenigstens die Hälfte der Beiträge. Nur Betriebsrentner müssen den vollen Betrag zahlen.
Drittens: Wer privat krankenversichert ist, ist ohnehin fein raus. Und damit auch viele Besserverdiener. Kein Beamter muss auf seine Lebensversicherung Sozialbeiträge zahlen, wenn diese fällig wird.
Wie den Rentnern in Landau geht es vielen Betroffenen: Ihr finanzieller Verlust durch die Mehrfach-Verbeitragung frisst die Rendite ihrer betrieblichen Altersversorgung auf und oft noch mehr als das.

„Die meisten verdrängen das Thema“

„Die meisten wissen das nicht, oder verdrängen es, bis ihre Lebensversicherung fällig wird. Deshalb organisieren wir uns und informieren“, sagt Urschbach. Als besonders perfide empfinden die DVG-Mitglieder, dass sie nur das gemacht haben, was die Politik seit Jahren fordert: sie haben zusätzlich zur gesetzlichen Rente fürs Alter vorgesorgt.
Der Sozialverband VdK hat sich von Anfang an gegen das neue Gesetz gestemmt und bis heute vier Musterklagen in sieben Fallgruppen geführt, teils bis zum Bundesverfassungsgericht – im Kern aber ohne durchschlagenden Erfolg. Grundsätzlich sagten die Urteile aus, dass die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004 nicht verfassungswidrig sei. Zwar gebe es ein Verbot der Doppelbesteuerung, jedoch kein Verbot der Doppelverbeitragung.
Der Rechtsweg sei ausgeschöpft, seither gehe der VdK nur noch auf der politischen Ebene gegen das Gesetz vor, sagt Hannah Gierschik vom Referat Gesundheit des VdK. Auch wenn die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004 nicht rechtswidrig sei, sei sie dennoch ungerecht.

Streit über Finanzierung

Die Politik hat mittlerweile die Brisanz der jetzigen Regelung erkannt. Inzwischen sind alle Fraktionen im Bundestag grundsätzlich der Ansicht, dass sich bei der Doppelverbeitragung etwas ändern muss. Die Fraktion der Linken forderte Ende 2018 auch offiziell in einem Antrag, diese abzuschaffen. Umstritten ist aber die Frage, wie genau eine Änderung aussehen soll und – vor allem – wie sie gegenfinanziert werden soll. Schließlich gingen den Krankenkassen dadurch Einnahmen verloren.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legte Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf vor, der vorsah, dass ab 1. Januar 2020 auf Betriebsrenten wie vor 2004 nur der Arbeitnehmeranteil abgeführt werden muss und nicht auch noch der Arbeitgeberanteil. Dieser Gesetzentwurf scheiterte an der zwischen CDU und SPD strittigen Finanzierungsfrage, ob die Kassen, die Beitragszahler oder alle Steuerzahler für die Ausfälle aufkommen sollen.

Rückabwicklung „undenkbar“

Derzeit würden viele Vorschläge diskutiert, heißt es recht vage im Bundesministerium für Gesundheit auf die Frage nach dem aktuellen Stand. Man hoffe auf eine „zeitnahe Vereinbarung“ mit der SPD. Eines sei jedoch klar: Eine Rückabwicklung des Gesetzes bis 2004 sei undenkbar. „Das ist nicht finanzierbar“, teilt Sprecher Sebastian Gülde mit und beziffert die Kosten für den Zeitraum zwischen 2004 und 2018 auf 40 Milliarden Euro.
Der Verein Direktversicherungsgeschädigte sieht das ganz anders. Urschbach hält die immer wieder genannte Zahl von 40 Milliarden für irreführend. Niemand, auch nicht der DVG, fordere eine komplette Rückzahlung der eingezahlten Versicherungsbeiträge. Es gehe nur um die Erstattung der aus DVG-Sicht zu Unrecht mehrfach erhobenen Sozialabgaben. Sieben bis acht Milliarden wären das, sagt Urschbach. Er pocht auf eine komplette Erstattung.

Demonstration in Karlsruhe

Der DVG ruft für den 26. Oktober zu Demonstrationen auf, unter anderem in Karlsruhe, Köln, Dresden und München. Das Motto lautet: „Wir sind viele, wir sind laut, weil ihr unsere Rente klaut“.
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