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Geschichte der Behörde

Wie NS-Juristen die Arbeit der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe prägten

Nach 1945 setzten zahllose Juristen, die bis zuletzt dem Hitler-Regime treu gedient hatten, ihre Arbeit in den Gerichten fort. In der Bundesanwaltschaft hatten NS-Juristen bis in die frühen 70er-Jahre eine Mehrheit. Eine Studie arbeitet dieses dunkle Kapitel der Karlsruher Behörde auf.

Hände halten das Buch mit dem Titel «Staatsschutz im Kalten Krieg» bei der Präsentation des Abschlussberichts zur Aufarbeitung der Geschichte der Bundesanwaltschaft. +++ dpa-Bildfunk +++
Bis in die frühen 1970er-Jahre hatten Anwälte mit NS-Vergangenheit eine Mehrheit in der Bundesanwaltschaft. Das geht aus einer am Donnerstag vorgelegten Studie über die frühen Jahre der Karlsruher Behörde hervor. Foto: Uwe Anspach/dpa

Der Bundesjustizminister wollte es ganz genau wissen. Ob es wegen seiner Vergangenheit bei der Reichsanwaltschaft in Leipzig während der nationalsozialistischen Diktatur etwas gebe, was ihn belaste und was „der Osten“ gegen ihn vorbringen könne, wollte Wolfgang Stammberger von der FDP, 1961 und 1962 Chef des Justizressorts unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU), von Wolfgang Fränkel wissen.

Der Jurist, seit 1951 bei der Bundesanwaltschaft tätig und damit der erfahrenste Mitarbeiter in der Karlsruher Behörde, verneinte.

So stand seiner Ernennung zum Generalbundesanwalt am 23. März 1962 durch Bundespräsident Heinrich Lübke (CDU) nichts mehr im Wege.

An 34 fragwürdigen Todesurteilen beteiligt

Aber schon wenige Tage später begannen Medien der DDR, Fränkels NS-Vergangenheit zu thematisieren. Schon am 1. Mai 1933 war er der NSDAP beigetreten, in einer Beurteilung 1934 hieß es, er stehe „zuverlässig auf dem Boden der nationalsozialistischen Weltanschauung und ist dem neuen Staate rückhaltlos ergeben“.

Seine Berufung zum obersten Ankläger der Bundesrepublik sei „ein typisches Beispiel für die Wiederverwendung von Nazis im westdeutschen Justizapparat“, hieß es in der DDR, später legte die SED-Parteizeitung „Neues Deutschland“ nach und warf ihm vor, als Reichsanwalt an mehr als 30 fragwürdigen Todesurteilen beteiligt gewesen zu sein.

Porträt des deutschen Juristen Wolfgang Fränkel.
Nur wenige Monate übte Wolfgang Fränkel im Jahr 1962 das Amt des Generalbundesanwalts aus. Zwischen 1936 und 1943 war er an zahlreichen Todesurteilen beteiligt. Foto: Wilhelm Bauer/dpa

Fränkel bestritt zunächst die Vorwürfe. Als aber Ost-Berlin in einer 130-seitigen Broschüre anhand von Akten 34 Fälle dokumentierte, räumte der Generalbundesanwalt die Echtheit der Dokumente ein und stellte sein Amt zur Verfügung, am 24. Juli 1962 wurde er nach nur viermonatiger Amtszeit von Justizminister Stammberger in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Der Kreis der NS-Elitejuristen blieb unter sich

Für Friedrich Kießling, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Bonn, und Christoph Safferling, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Recht und Völkerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg, ist der Fall Fränkel „ein erschreckendes Zeugnis dafür, dass die deutschen Juristen in der frühen Bundesrepublik mehrheitlich in die Unrechtsjustiz des Hitlerregimes verstrickt und auch deshalb unfähig waren, die Verbrechen aufzuarbeiten“.

Auch die 1950 gegründete Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof war davon nicht ausgenommen, im Gegenteil, sie rekrutierte sich aus dem Kreis der alten Elitejuristen, die zuvor dem NS-Regime bis zuletzt treu gedient hatten.

Einblick in vertrauliche und geheime Akten

Im Auftrag von Peter Frank, der seit März 2015 an der Spitze der Karlsruher Behörde steht, haben der Historiker und der Jurist die Vergangenheit der Bundesanwaltschaft aufgearbeitet, am Donnerstag stellten die Autoren im Beisein von Frank und Margaretha Sudhoff, Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, das Ergebnis ihrer Untersuchung vor, die die Jahre von 1950 bis 1974 umfasst und auch die „Spiegel-„Affäre und die Verfolgung der RAF einschließt.

Erstmals konnten sie dabei Einblick in teils als vertraulich oder gar als geheim eingestufte Akten nehmen. Ihr Befund: Bis in die 1970er Jahre dominierten ehemalige NS-Juristen und NSDAP-Mitglieder, erst ab 1972 waren sie in der Minderheit. So waren noch 1966 zehn von elf Bundesanwälten einst NSDAP-Mitglieder gewesen, 1974 waren es noch immerhin sechs von 15.

Das letzte Parteimitglied schied erst 1992 aus dem aktiven Dienst aus. Das Fazit der Autoren: „Einen Bruch, gar einen bewussten Bruch mit der NS-Vergangenheit hat es auch im Fall der Bundesanwaltschaft nicht gegeben.“

Bundesanwälte in Karlsruhe knüpften dort an, wo sie 1945 in Leipzig aufgehört hatten

Zur personellen Kontinuität kam auch die inhaltliche. Der Leipziger Juristenzirkel hatte den gleichen konservativ-bürgerlichen Hintergrund, die gleiche Sozialisation und die gleiche politische Einstellung. Nahtlos konnten die Bundesanwälte in Karlsruhe dort anknüpfen, wo sie 1945 in Leipzig aufgehört hatten – bei der Verfolgung von Linken und Kommunisten.

Die Bedrohung kam aus dem Osten. Der Feind stand links. Und den galt es mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Dagegen fiel die strafrechtliche Verfolgung des NS-Unrechts oder von neonazistischen Tätern in der jungen Bundesrepublik eher gering aus. Wie die Autoren der Studie belegen, gingen die Bundesanwälte bei Gewalttaten im rechten Bereich fast immer von Einzeltätern aus.

Gab es Alternativen zur Personalpolitik der Adenauer-Ära?

Der Rückgriff auf das zwar fachlich versierte, aber politisch wie moralisch belastete Personal bei der Bundesanwaltschaft ist für Generalbundesanwalt Peter Frank, selber Jahrgang 1968 und somit ein Angehöriger einer völlig anderen Generation, Ausdruck einer „erstaunlich pragmatischen Personalpolitik in der Ära Adenauer“.

Aus heutiger Sicht stelle sich allerdings die Frage, ob es zu „dieser fragwürdigen Personalpolitik“ Alternativen gegeben hätte. Zumal mit der Berufung von Max Güde, dem Vorgänger Fränkels im Amt des Generalbundesanwalts, der Antipode an die Spitze der Karlsruher Behörde gelangt sei, so Frank.

Güde sei zwar auch NSDAP-Mitglied gewesen, trat aber erst 1940 der Partei bei und galt als politisch unzuverlässig. Und nach dem Krieg habe er „bemerkenswert liberale Vorstellungen“ vom Staatsschutz gehabt, womit er bei den Hardlinern im Bundesgerichtshof aneckte.

Wir haben uns vom damaligen Selbstbild weit entfernt.
Peter Frank, Generalbundesanwalt

Die Beschäftigung mit der eigenen Vergangenheit ist nach Worten Franks kein Selbstzweck, sondern habe das Ziel einer Standortbestimmung und einer Selbstvergewisserung. Die Bundesanwaltschaft müsse sich immer wieder mit ihrem Berufsethos als Staatsschützer auseinandersetzen.

„Wir haben uns vom damaligen Selbstbild weit entfernt“, sagt Frank, es habe auch innerhalb der Anwälte einen „erheblichen Entwicklungs- und Lernprozess“ gegeben. Gleichsam warnt er davor, sich moralisch überlegen zu fühlen. Der Blick zurück sei eine stete Mahnung, wachsam zu sein.

Nach seinen Worten soll die Studie, die mit dem Terror der RAF in den 70er Jahren endet, kein Schlusspunkt sein, „sondern der Beginn einer detaillierten Auseinandersetzung“. So sind nach den Worten des Generalbundesanwalts öffentliche Veranstaltungen in Karlsruhe wie in Leipzig, dem damaligen Sitz der Reichsanwaltschaft, geplant.

Studie

Friedrich Kiessling/Christoph Safferling: „Staatsschutz im Kalten Krieg. Die Bundesanwaltschaft zwischen NS-Vergangenheit, Spiegel-Affäre und RAF“. dtv-Verlag, 607 Seiten, 34 Euro

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