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Nächster Streit vor OLG

KSC geht im Rechtsstreit mit Vermarkter Lagardère in Berufung

Der Fußball-Zweitligist Karlsruher SC hat sich dazu entschlossen, im Rechtsstreit mit dem Hamburger Vermarkter Lagardère Sports Germany GmbH den Weg der Berufung einzuschlagen. Er hat in der Sache wie erwartet das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe eingeschaltet (die BNN berichteten), wie Michael Becker, der Geschäftsführer des Tabellenelften KSC, gegenüber unserer Redaktion bestätigte.

KSC-Anwalt Markus Schütz (links) und Lagardère-Anwalt Christoph Schickhardt vor dem Landgericht beim Gütetermin im Herbst.
KSC-Anwalt Markus Schütz (links) und Lagardère-Anwalt Christoph Schickhardt vor dem Landgericht beim Gütetermin im Herbst. Foto: da

Der Fußball-Zweitligist Karlsruher SC hat sich dazu entschlossen, im Rechtsstreit mit dem Hamburger Vermarkter Lagardère Sports Germany GmbH den Weg der Berufung einzuschlagen. Er hat in der Sache wie erwartet das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe eingeschaltet , wie Michael Becker, der Geschäftsführer des Tabellenelften KSC, gegenüber unserer Redaktion bestätigte.

In der Auseinandersetzung geht es um die Frage, ob die vom KSC im Dezember 2018 ausgesprochene Kündigung des mit Laufdauer bis 2027 angelegten Agenturvertrags rechtmäßig ist. Das Landgericht Karlsruhe hatte dies i n erster Instanz am 15. November dieses Jahres verneint und den Club damit zur Einhaltung der Vertragspflichten verpflichtet. Vor Gericht war Lagardère vom Ludwigsburger Sportanwalt Christoph Schickhardt vertreten worden. Auf der Seite des KSC stand dessen Hausanwalt Markus Schütz.

Wellenreuther sieht AGB-Recht berührt

Laut dem Urteil sei die Trennung des heutigen Fußball-Zweitligisten vom Dienstleister unter Anwendung eines Kündigungsrechts nach Paragraf 627 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht zulässig gewesen. Exakt dieses Szenario, das auf die Störung des „besonderen Vertrauensverhältnisses“ abhebt, hatte der 2016 verlängerte Vertrag ausgeschlossen.

Dabei handelt es sich um eine Standardklausel von Lagardère in seinen Verhältnissen zu Partnern aus dem Fußballgeschäft, weshalb die ganze Szene gespannt auf den Ausgang des Streits des badischen Traditionsclubs und dem Rechtevermarkter schaut.

Da der KSC mit seinem Partner im Jahr 2016 vor der Verlängerung des Kontrakts über mehrere Wochen diverse Ausstiegsszenarien ausgehandelt hatte, die Klausel bezüglich des BGB 627 sich aber dokumentierter Weise nicht darunter befand, hatte das Landgericht auch AGB-Recht nicht berührt gesehen. Dieser Standpunkt ist für den KSC-Präsidenten Ingo Wellenreuther unverständlich. „Wir sehen das anders“, sagte er am Mittwoch.

Sieg im Streit mit der Stadt

Am Dienstag hatte das OLG dem KSC in seiner Auseinandersetzung mit der Stadt Karlsruhe Recht gegeben. Es bestätigte das erstinstanzliche Urteil, wonach dem Verein ein umfassender und uneingeschränkter Informationsanspruch in Sachen Stadionbau zusteht. Somit ist die Stadt als Bauherrin dazu verpflichtet worden, sämtliche Unterlagen, auch die, die vom Totalunternehmer als vertraulich gekennzeichnet und geschwärzt wurden, an den KSC zu übergeben.

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