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Mann ist „brandgefährlich”

Sicherungsverwahrung für Ex-KSC-Jugendtrainer nach sexuellem Missbrauch an Kindern

Das Landgericht Freiburg hat einen früheren Kinder- und Jugendtrainer des KSC zu Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mann habe sich jahrelang an Kindern vergangen.

Zum Themendienst-Bericht von Sabine Meuter vom 24. August 2016: Die Göttin Justitia ist das Symbol für Gerechtigkeit und Justiz. Richter sollen nach ihrem Vorbild über einen Sachverhalt entscheiden. Um ein gerechtes Urteil zu finden, sind sie mitunter in Zivil- oder Strafprozessen auf wahrheitsgemäße Schilderungen von Zeugen angewiesen. 
(Archivbild vom 25.01.2008/Nur zur redaktionellen Verwendung durch Themendienst-Bezieher.) 
Foto: Arne Dedert | Verwendung weltweit
Zum Themendienst-Bericht von Sabine Meuter vom 24. August 2016: Die Göttin Justitia ist das Symbol für Gerechtigkeit und Justiz. Richter sollen nach ihrem Vorbild über einen Sachverhalt entscheiden. Um ein gerechtes Urteil zu finden, sind sie mitunter in Zivil- oder Strafprozessen auf wahrheitsgemäße Schilderungen von Zeugen angewiesen. (Archivbild vom 25.01.2008/Nur zur redaktionellen Verwendung durch Themendienst-Bezieher.) Foto: Arne Dedert | Verwendung weltweit Foto: Arne Dedert

Nach dem jahrelangen sexuellen Missbrauch von Kindern ist ein früherer Trainer von Jugend-Fußballmannschaften zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg am Dienstag Sicherungsverwahrung an. Es folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der 31 Jahre alte Deutsche habe sich des sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen schuldig gemacht, entschied das Gericht. Da er seit seiner Jugend sexuelles Interesse an männlichen Kindern habe, gehe von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Dies habe ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt.

US-Behörden gaben den Hinweis

Die sexuellen Übergriffe ereigneten sich dem Urteil zufolge in den Jahren 2007 bis 2018. Die Opfer der Verbrechen seien damals 9 Jahre bis 14 Jahre alt gewesen. Der Mann habe sie in den verschiedenen Kinder- und Jugend-Fußballmannschaften kennengelernt, die er trainierte. Bis 2019 arbeitete er mit Mannschaften in Freiburg und Karlsruhe.

Zu den Taten war es unter anderem in Trainingslagern der Mannschaften gekommen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Zudem habe der Mann in einer Umkleidekabine der Mannschaft in Karlsruhe mit seiner dort versteckten Handy-Kamera Fotos von nackten Kindern gemacht. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Freiburg habe die Polizei mehr als 3000 Dateien mit Kinder- und Jugendpornos gefunden.

Der Mann wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Auf seine Spur kamen Ermittler nach einem Hinweis von US-Behörden. Diese hatten von ihm ins Netz gestellte Dateien mit Kinderpornos entdeckt und die deutsche Polizei alarmiert.

Die Anklage habe sich in dem Strafprozess in weiten Teilen bestätigt, sagte Bürgelin. Die Beweisaufnahme und die Zeugenaussagen seien glaubwürdig. Es gebe an den sexuellen Übergriffen keinen Zweifel.

Richter: Mann ist „brandgefährlich”

Der heute 31-Jährige habe seine Vertrauensposition als Fußballtrainer ausgenutzt, um sich jahrelang an Kindern zu vergehen. Diese seien dem sexuellen Missbrauch schutzlos ausgeliefert gewesen und litten bis heute darunter. So habe er sich mehrfach an schlafenden Kindern vergangen. Wahrhaft entschuldigt bei seinen Opfern oder Einsicht gezeigt habe er nicht, zudem habe er die Taten bagatellisiert.

Da er sexuell auf Kinder fixiert sei und sich Kinder gezielt ausgesucht habe, müsse er in Sicherungsverwahrung. Für die Gesellschaft sei er „brandgefährlich“, sagte Bürgelin. Weitere Taten seien zu befürchten. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer am Freitag sechs Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung gefordert.

Der Prozess hatte im Juni begonnen. Zum Schutz von Persönlichkeitsrechten wurde für große Teile der Verhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Mann hatte den Angaben zufolge vor Gericht sexuelle Übergriffe gestanden, schweren Missbrauch aber bestritten oder Erinnerungslücken geltend gemacht. Sein Verteidiger wollte sich nicht öffentlich äußern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten können Revision einlegen (Az.: 6 KLs 100 Js 38980/18).

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