
29 Jahre nach der Erfindung des World Wide Web soll es im Internet mehr als 1,7 Milliarden Webseiten geben. Die globale Suche in diesem Ozean an Informationen ist ein lukratives Geschäft für Suchmaschinenbetreiber wie Google, die täglich bis zu zehn Milliarden solcher Anfragen bearbeiten. Sie ist gleichzeitig auch ein Problem.
Da das Internet bekanntlich nie etwas vergisst, ist es für viele Personen schwierig bis unmöglich, Spuren ihrer digitalen Existenz zu tilgen. Schon lange ist klar: Menschen, denen diese Möglichkeit grundsätzlich verwehrt wird, können nicht wirklich frei sein. Darum können sich Betroffene seit 2014 auf das sogenannte Recht auf Vergessenwerden berufen. Seine Auslegung ist aber nicht ganz geklärt.
Informationsfreiheit hat einen hohen Stellenwert
Das Problem besteht darin, dass die Löschung bestimmter persönlicher Informationen im Netz - genauer gesagt, der Suchpfade dazu - die berechtigten Interessen anderer Personen verletzen kann. Seit einigen Jahren argumentieren die Gerichte deswegen, dass der Anspruch auf das Vergessenwerden nicht pauschal gilt und mit der Informations- und Meinungsfreiheit genau abgewogen werden muss. Auch der BGH ist jetzt mit seinem Urteil dieser Linie gefolgt. Die Entscheidung ist richtig, konsequent und maßvoll.
Denn gäbe es keinerlei Schranken und könnte jedermann den Zugang zu beliebigen Links und Informationen sperren, die ihn betreffen, wäre das Internet intransparent und teils nutzlos. Skandale könnten vertuscht werden, Biografien könnten manipuliert werden.
Wenn man nach Belieben die Medien dazu zwingen könnte, ihre Archive zu editieren und wahrhaftige Informationen zu löschen, käme das einer Zensur gleich.
Suchriesen fürchten um ihre Geschäftsmodelle
Darum muss es für Löschungen Hürden geben, während den Betroffenen der Weg offen bleibt, in begründeten Fällen eine Entfernung von Links durchsetzen zu können. Die Materie ist komplex, darum wird es wohl nicht das letzte Gerichtsurteil zu diesem Thema sein.
Offen ist zudem, wie die Suchriesen mit derlei Urteilen umgehen. Google & Co haben sich in der Vergangenheit bei Eingriffen in ihr Geschäftsmodelle eher uneinsichtig gezeigt.