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Wenig Begeisterung für „Click&Meet“

Baden-Württembergs Einzelhändler pochen vor Bund-Länder-Beratungen auf Öffnung

Warum darf ein Blumenladen öffnen, ein Schuhgeschäft aber nicht? Die Einzelhändler in Baden-Württemberg fordern ein Ende des Corona-Lockdowns und werfen der Politik Willkür vor.

Menschen mit Mundschutz gehen an einem geschlossenen Geschäft in der Stuttgarter Innenstadt vorbei.
In den Innenstädten herrscht derzeit Ödnis. Einzelhändler mahnen, dass das zum Dauerzustand werden könnte. Foto: Tom Weller/dpa

Vor den nächsten Bund-Länder-Beratungen erhöhen die Einzelhändler in Baden-Württemberg den Druck. Sie fordern eine „verlässliche Öffnungsstrategie“ und werfen der Politik willkürliche Wettbewerbsverzerrung vor.

„Dass mit dem permanent verlängerten Lockdown immer mehr Handelsunternehmen und deren Arbeitsplätze quasi vernichtet werden und bisher nur unzureichende Entschädigungen für die betroffenen Händler ermöglicht wurden, erzeugt eine dramatische Situation“, sagte Hermann Hutter, Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg, am Mittwoch.

Seine Stellvertreterin, die Karlsruher Lederwarenhändlerin Petra Lorenz, ergänzte: Was passieren werde, wenn der innerstädtische Handel sterbe, könnten sich viele Politiker gar nicht vorstellen. „Ich befürchte: Wenn die Geschäfte wieder öffnen dürfen, werden viele inhabergeführten Handelsunternehmen die Zeit für einen Räumungsverkauf nutzen und sich danach unternehmerisch neu orientieren.“

Derzeit dürfen Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte, Zeitungskioske und Schreibwarenhändler Kunden empfangen. Ab 1. März kommen in Baden-Württemberg Blumenläden, Gärtnereien und Gartenmärkte hinzu. Andere Fachgeschäfte dürfen derzeit nur vorbestellte Waren aushändigen, das ist das sogenannte „Click&Collect“-Modell.

Kretschmanns „Click&Meet“-Vorschlag stößt auf wenig Begeisterung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat am Dienstag weitere Lockdown-Lockerungen in Aussicht gestellt. Das Konzept „Click&Meet“, also Einkaufen nach Terminvergabe, könnte eine Perspektive sein, sagte der Grünen-Politiker. Im Nachbarland Rheinland-Pfalz ist dies bereits beschlossen. Ab Montag sollen dort Läden nach vorheriger Terminvergabe einzelne Kunden in ihre Räume lassen, um beispielsweise Kleidung anzuprobieren.

Unter Baden-Württembergs Einzelhändlern stößt die „Click&Meet“-Idee auf wenig Begeisterung. „Das sind Konzepte, bei denen man an kleine Boutiquen denkt, aber für Häuser wie unseres bringt das betriebswirtschaftlich kaum etwas“, sagte Friedrich Kolesch, der in Biberach an der Riß ein Modehaus in sechster Generation betreibt. „Wir haben zuletzt auf 3.000 Quadratmeter erweitert. Vor Corona lief unser Geschäft ausgezeichnet. Jetzt stehen wir mit dem Rücken zur Wand.“

Kolesch sieht seine Branche zu Unrecht benachteiligt. 90 Prozent aller täglichen Kundenkontakte fänden in Supermärkten, Discountern und Drogerien statt, sagte er. „Die durften die ganze Zeit offen bleiben und haben so viele Textilien verkauft wie nie zuvor.“ Dank guter Hygienekonzepte sei dies auch gar kein Problem.

Wir brauchen endlich eine Perspektive – auch im Sinne der Gerechtigkeit.
Friedrich Kolesch, Modehändler in Biberach

„Warum müssen dann aber andere Händler mit viel geringerer Kundenfrequenz und viel geringeren Besucherdichten im Laden geschlossen haben? Wir brauchen endlich eine Perspektive – auch im Sinne der Gerechtigkeit“, forderte der Modehändler.

Breuninger gibt trotz erster Niederlage den Klageweg nicht auf

Neben dem politischen setzen auch immer mehr Einzelhändler auf juristischen Druck und versuchen mit Klagen die Ladenöffnung zu erzwingen. Das Stuttgarter Modehaus-Unternehmen Breuninger hat Klagen in sechs Bundesländern eingereicht und will trotz einer ersten Niederlage in Baden-Württemberg weitermachen.

Breuningers Eilantrag hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim vergangene Woche zwar abgelehnt, eine Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus.

„Für das Hauptverfahren sind wir optimistisch, dass unseren Argumenten auf Gleichbehandlung im Einzelhandel entsprochen wird“, sagte Breuninger-Chef Holger Blecker der Zeitung „Die Welt“. Die Bekleidungskette S.Oliver prüft dem Bericht zufolge sogar, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen.

„Wenn wir uns dazu entschließen, würden wir eine Klage sehr grundlegend begründen und die Ansprüche, die wir damit verbinden, sehr vehement zur Sprache bringen“, sagte Unternehmenschef Claus-Dietrich Lahrs demnach. Das Geschäft von S.Oliver sei „durch politische Entscheidungen in einem Ausmaß gestört worden, wie wir es in den letzten 50 Jahren nicht erlebt haben“.

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