Die Corona-Krise belastet auch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland: Zum einen sinken die Beitragseinnahmen, weil mehr Menschen ohne Job dastehen. Zum anderen steigen infolge der Pandemie die Gesundheitskosten. Der Gesetzgeber hat den Beitragssatz auf 14,6 Prozent des Bruttolohnes fixiert. Doch ein Zusatzbeitrag ist erlaubt. Derzeit liegt dieser im Durchschnitt bei 1,1 Prozent – Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen auch hiervon jeweils die Hälfte.
Zusatzbeitrag dürfte im Durchschnitt auf 1,3 Prozent steigen
Der sogenannte Schätzerkreis geht fürs kommende Jahr davon aus, dass der Zusatzbeitrag im Durchschnitt auf 1,3 Prozent steigt. Derzeit entscheiden zahlreiche Krankenkassen in ihren Verwaltungsratssitzungen über die Zusatzbeiträge.
„Ein Anstieg um 0,2 Prozentpunkte sorgt dafür, dass der Arbeitnehmeranteil bei einem Einkommen von 47.928 Euro im Jahr um 48 Euro steigt“, teilt das Heidelberger Vergleichsportal Verivox mit. Die 47.928 Euro entsprechen laut Statistischem Bundesamt dem Bundesdurchschnitt beim jährlichen Gehalt eines Vollzeitbeschäftigten, und zwar ohne Sonderzahlungen.
Fast jeder zweite gesetzlich Versicherte sorgt sich laut einer aktuellen Verivox-Umfrage wegen steigender Gesundheitskosten, heißt es weiter. Allerdings kennen 70 Prozent der Frauen und 56 Prozent der Männer, die befragt wurden, die Höhe des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse nicht.
Aufgrund der anstehenden Entscheidungen der Kassen-Gremien können sich die Beiträge rasch ändern. Laut dem Internet-Vergleichsrechner gesetzlichekrankenkassen.de ist derzeit (Stand 9. Dezember) die AOK Sachsen-Anhalt mit einem Beitragssatz von 14,6 Prozent am günstigsten.
Bei einem maximalen Monatseinkommen von 4.687,50 Euro – der noch aktuellen Betragsbemessungsgrenze – sei bei einer Mitgliedschaft in dieser Kasse eine maximale Ersparnis von 1.518,75 Euro pro Jahr drin. Aber: Wer in Baden-Württemberg arbeitet, kann sich in dieser gesetzlichen Krankenkasse nicht versichern. Im kommenden Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze übrigens auf 4.837,50 Euro.
hkk, BKK Firmus und BKK VerbundPlus besonders günstig
Bundesweit zugänglich – im Branchenjargon „geöffnet“ – und laut Vergleichsdienst am günstigsten sind folgende Kassen: hkk mit 14,99 Prozent (Ersparnis: 1.299,38 Euro), BKK Firmus mit 15,04 Prozent (1.271,25 Euro) und BKK VerbundPlus mit 15,10 Prozent (1.237,50 Euro).
Die teuerste gesetzliche Krankenkasse ist nach Angaben des Vergleichsdienstes derzeit die BKK der Stadt Augsburg mit 17,3 Prozent.
Wenn die gesetzliche Krankenkasse den Beitrag erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dabei gilt laut gesetzlichekrankenkasse.de folgende Regel: Die Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten ist immer einzuhalten. Die Bindefrist von 18 Monaten seit dem zurückliegenden Wechsel einer Krankenkasse entfällt.
Verbraucherschützer raten, nicht nur auf den Beitragssatz zu achten: Zwar ist das Gros der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben. Im Detail bestehen aber Unterschiede. So tragen beispielsweise einige Kassen die Kosten für Naturheilverfahren ganz oder teilweise. Das gilt auch für professionelle Zahnreinigungen, um ein weiteres Beispiel zu nennen.
Zudem locken je nach Kasse Bonusprogramme und Prämien für gesundheitsbewusste Versicherte, durch die die Beitragskosten letztlich gedrückt werden. Viele Versicherte legen zudem Wert darauf, dass ihre Krankenkasse an sieben Tagen in der Woche erreichbar ist und Geschäftsstellen hat. Auch hier gibt es zwischen den Anbietern große Unterschiede.