Skip to main content

Deal mit Kaufland

Kartellamt prüft Verkauf von Real-Filialen genauer

Bevor der Verkauf von Real-Supermärkte an Kaufland über die Bühne gehen kann, gibt es noch einiges zu klären, sagt das Bundeskartellamt. Nun werden die Übernahmepläne unter die Lupe genommen.

Das Real-Logo leuchtet am Morgen auf dem Dach eines Real Warenhauses in Köln.
Das Real-Logo leuchtet am Morgen auf dem Dach eines Real Warenhauses in Köln. Foto: Oliver Berg/dpa

Das Bundeskartellamt wird den geplanten Verkauf von bis zu 101 Real-Filialen an den Großflächen-Discounter Kaufland genauer unter die Lupe nehmen.

Die Wettbewerbsbehörde teilte mit, sie habe eine vertiefe Prüfung der Übernahmepläne eingeleitet.

Die SB-Warenhauskette Real mit ihren mehr als 270 Märkten war erst kürzlich von dem Handelskonzern Metro an den russischen Finanzinvestor SCP verkauft worden.

Der neue Besitzer will die Kette zerschlagen und hat bereits erste Käufer für Unternehmensteile gefunden, darunter Kaufland. Der Großflächen-Discounter gehört wie Lidl zur Schwarz-Gruppe, einem der größten Lebensmittelhändler Deutschlands. Wegen der ohnehin hohen Konzentration im Lebensmittelhandel ist das Bundeskartellamt bei Übernahmen in diesem Bereich besonders wachsam.

Ein Schwerpunkt der Untersuchung ist dabei die Einkaufsmacht des Handelsriesen gegenüber den Herstellern. Das Bundeskartellamt hat bereits an über 350 Lebensmittelhersteller Auskunftsbeschlüsse versandt, die 17 Produktgruppen betreffen. Damit sollen die aktuellen Struktur- und Machtverhältnisse auf den Märkten für die Beschaffung von Lebensmitteln ermittelt werden.

Mit Blick auf die Situation der Verbraucher beim Lebensmittelkauf will das Amt außerdem die Marktanteile und Marktverhältnisse in den Einzugsgebieten der Real-Standorte untersuchen. Die Frist für die vertiefte Prüfung endet am 12. Oktober.

Bislang lägen keine weiteren prüffähigen Fusionsanmeldungen zum Erwerb von Real-Standorten vor, betonte das Kartellamt. Allerdings hat auch Edeka mit SCP bereits die Übernahme von 53 Märkten vereinbart.

nach oben Zurück zum Seitenanfang