Skip to main content

Baden-Württemberg

Modehändler Breuninger klagt gegen Zwangsschließung

Das Stuttgarter Unternehmern Breuninger will seine Modehäuser wieder öffnen und zieht deshalb gegen das Land Baden-Württemberg vor Gericht. Es geht auch um das Breuninger-Haus in Karlsruhe.

ARCHIV - Das Breuninger Kaufhaus im «Kö-Bogen» in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), aufgenommen am 17.10.2013. Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa (zu dpa: «Oberlandesgericht entscheidet im Streit um Breuninger-Beteiligung» vom 20.07.2016) +++ dpa-Bildfunk +++
Breuninger will seine Kaufhäuser wieder öffnen. Das Stuttgarter Unternehmen hat am Verwaltungsgerichtshof Mannheim einen Eilantrag gegen die Corona-Verordnung des Landes gestellt. Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa

Der Modeeinzelhändler Breuninger klagt gegen das Land Baden-Württemberg, weil er seine Kaufhäuser wieder öffnen will. Ein entsprechender Eilantrag ging beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ein, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag bestätigte.

Breuninger fordere darin, dass die in der Corona-Verordnung des Landes geregelten Geschäftsschließungen außer Vollzug gesetzt werden.

Das Stuttgarter Unternehmen betreibt elf Modehäuser in ganz Deutschland, darunter eines in der Karlsruher Kaiserstraße. Ein Breuninger-Sprecher teilte auf BNN-Anfrage mit: „Wir bestätigen die Klage vor dem VGH. Wir fordern eine Öffnungsperspektive unter strengen Hygienekonzepten, eine Gleichstellung bei Öffnungen zum Lebensmitteleinzelhandel sowie eine Entschädigung für die verordneten Schließungen.“

FDP-Abgeordneter kündigt weitere Klage an

Auch der FDP-Bundestagsabgeordneter Christian Jung (Wahlkreis Karlsruhe-Land) kündigte rechtliche Schritte gegen Corona-Regeln in Baden-Württemberg an. Er habe gemeinsam mit verschiedenen Bürgern und FDP-Mitgliedern schriftlichen Widerspruch gegen die im Landkreis Karlsruhe geltenden Ausgangsbeschränkungen eingelegt, teilte Jung am Dienstag mit. Zudem prüfe man eine Klage vor dem VGH Mannheim.

„Wir fordern Landrat Christoph Schnaudigel (CDU) auf, die unserer Meinung unverhältnismäßige und zudem regional unlogische Ausgangssperre sofort zurückzunehmen und halten diese rechtlich aus verschiedenen dargelegten Gründen auch nicht für zulässig“, so Jung.

Nachdem die landesweite Ausgangssperre durch den VGH gekippt wurde, obliegt es nun den örtlichen Gesundheitsämtern, eigene Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung zu erlassen. Wegen unterschiedlicher Ansteckungszahlen gibt es nun in der Stadt Karlsruhe keine Ausgangssperre mehr, dafür aber im Landkreis.

nach oben Zurück zum Seitenanfang