Die grün-schwarze Landesregierung will die Solarpflicht auf Wohngebäude ausweiten.
Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt aber immer mehr. Warum also der Zwang, und wie kann man trotzdem die Mehrkosten für eine Solaranlage mit dem eigenen Budget in Einklang bringen?
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Warum eine Solarpflicht?
Die Landesregierung verweist in ihrem Gesetzentwurf darauf, dass sich der Klimawandel in Baden-Württemberg immer rasanter entwickele. Seit dem Jahr 2000 würden Temperaturrekorde in Reihe gebrochen, bis Ende des Jahrhunderts könnten die mittleren Temperaturen gar um drei bis 4,5 Grad im Vergleich zum Ende des vergangenen Jahrhunderts ansteigen. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgesetzes zeigt klar in Richtung Klimaschutz. CO2-neutrale Stromproduktion rückt daher verstärkt in den Fokus, für die brachliegende Potenziale genutzt werden sollen. Allein beim Neubau von Wohngebäuden erhofft sich die Regierung eine zusätzliche Leistung von 70 bis 140 Megawatt pro Jahr. Die Neuregelung umfasst daher Fotovoltaik-, aber auch solarthermische Anlagen für Warmwasser und Heizung.
Wie ist der Zeitplan?
Ab Januar 2022 gilt die Solarpflicht für „Nichtwohngebäude“, also etwa Gewerbebauten oder Schulen. Außerdem für Parkplätze ab 35 Stellplätzen, um mehr Lademöglichkeiten für Elektromobilität zu schaffen.
Ab 1. Mai 2022 soll sie auch für den Neubau von Wohngebäuden gelten. Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren im Stuttgarter Landtag, im Herbst soll das Gesetz verabschiedet werden.
Ab Januar 2023 gilt sie für Dachsanierungen von Bestandsbauten.
Wer ist zuständig?
Wer bauen will, muss ab den genannten Zeitpunkten in den Anträgen bei den unteren Baubehörden nachweisen, dass der Solarpflicht Genüge getan wird. Dort muss auch nach Bauende eine schriftliche Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung der Anlage im sogenannten Marktstammdatenregister eingereicht werden.
Gilt dies für alle Gebäude?
Im Gesetzentwurf ist die Rede von einer „zur Solarnutzung geeigneten Dachfläche“, bei Bestandsbauten ist die Rede von einer „grundlegenden Dachsanierung“. Was das genau bedeutet, wird erst noch in einer Rechtsverordnung des Umweltministeriums konkretisiert.
Was kosten Solaranlagen?
Die Kosten sind u.a. abhängig von der Größe der Anlage, der Neigung des Dachs, der Art der Module. Nach Angaben des Solar Clusters Baden-Württemberg sind die Kosten für Dachanlagen stetig gesunken, 2021 liegen sie bei 1200 Euro pro Kilowatt Leistung. Eine Anlage mit einer Leistung von zehn Kilowatt kostet demnach also rund 12.000 Euro. Auch die Preise für Solarstromspeicher sinken rasch, liegen aber derzeit noch bei rund 1.100 Euro pro Kilowattstunde.
Rentiert sich die Anlage?
Die Einspeisevergütung des EEG sieht derzeit nur noch 7,47 Cent pro Kilowattstunde vor. Wirtschaftlich wird die Anlage aber durch den Eigenverbrauch. Die Stromkosten in Höhe von derzeit etwa 32 Cent pro Kilowattstunde können gespart werden. Experten gehen davon aus, dass die Kosten je nach Quote des Eigenverbrauchs nach zehn bis zwölf, längstens aber 15 Jahren ausgeglichen sind. Danach liefert die Anlage laut Solar Cluster noch mindestens zehn bis 15 Jahre günstigen Strom. Batterien lohnen sich demnach übrigens noch nicht. Entsprechende Förderprogramme etwa der KfW sind derzeit rasch vergriffen.
Wo gibt es Beratung?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät, auf jeden Fall eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, schon allein um die aktuellen Förderprogramme durchzusehen. Sie bietet dies auch selbst an, mitunter kommt es jedoch zu Wartezeiten. Auch Energieversorger und Solarfirmen bieten Energieberatungen an.