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Pandemie

Vorschriften zu Corona-Arbeitsschutz ausgelaufen

Von heute an gelten die Corona-Vorschriften für Betriebe in Deutschland nicht mehr. Ministerien empfehlen den Arbeitgebern die Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen.

Auch wenn Arbeitgeber nun selbst über die Coronaschutz-Maßnahmen im Betrieb entscheiden – gewisse Mindestanforderungen bleiben.
Auch wenn Arbeitgeber nun selbst über die Coronaschutz-Maßnahmen im Betrieb entscheiden – gewisse Mindestanforderungen bleiben. Foto: Catherine Waibel/dpa

Die besonderen Corona-Vorschriften des Gesetzgebers für Betriebe in Deutschland sind wie geplant ausgelaufen.

„Relevante regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen“, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Arbeitgeber seien daher aufgefordert, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen. Hierfür werde das Ministerium auf seiner Homepage Empfehlungen bereitstellen.

Bereits vor einer Woche hieß es vom Ministerium, dass es angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen derzeit keinen Anlass gebe, die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai hinaus zu verlängern. Zudem waren die Regeln bereits im März gelockert worden. Zuletzt galt, dass der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen hat, ob bestimmte Maßnahmen erforderlich sind – etwa Homeoffice, kostenlose Tests und die Bereitstellung von Schutzmasken.

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