
Scherben mögen manchmal Glück bringen. Wenn es klirrt, wird es aber oft teuer. Versicherungen bieten daher eine Glasversicherung an.
Der Bund der Versicherten (BdV/Hamburg) rät davon in vielen Fällen ab. „Die finanzielle Belastung für die Reparatur einer kaputten Scheibe dürfte niemanden in den Ruin stürzen“, so der BdV. Lohnen könne sich die spezielle Versicherung allenfalls, wenn man einen Wintergarten oder eine sehr teure Spezialverglasung habe.
Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Stuttgart), sieht das ähnlich. „Aber selbst bei einem Wintergarten gehen, wenn da einer einen Schneeball wirft, nicht alle Scheiben kaputt.“ Bei großen Glasflächen und wenn Kinder im Haus sind, würde er jedoch nicht sagen, eine Glasbruchversicherung sei völlig sinnlos.
Glasbruch-Rücklagen kann man auch selbst ansparen
Ein Verbraucher könne sich jedoch genauso gut Geld zurücklegen für den Fall, dass er mal einen Glasschaden hat. Bei einer Versicherungslösung zahle man schließlich die Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie die Gewinnspanne mit. Falls ein Verbraucher so vorsorgt, setze dies allerdings finanzielle Disziplin voraus.
Entscheidend sei, dass man wichtige Versicherungen bereits abgeschlossen hat. Grieble zählt dazu die Privathaftpflichtversicherung, aber – je nach individueller Situation – beispielsweise auch eine Risiko-Lebensversicherung und Wohngebäudeversicherung. Wer solche wichtigen Policen hat und risikoscheu ist, könne durchaus zusätzlich eine Glasbruchversicherung abschließen.
Auch wer keinen Vertrag für die Spezialversicherung besitzt, bekommt unter Umständen im Schadensfall die Rechnung beglichen: Kickt ein fremdes Kind einen Ball durchs Fenster, dann reguliert dessen Haftpflichtversicherung den Schaden.
In einigen Fällen zahlt die Wohngebäudeversicherung
Bersten Fensterscheiben und Glastüren am und im Haus bei Feuer, dann kommt dafür die Wohngebäudeversicherung auf. Das gilt auch für Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Die Hausratversicherung deckt in der Regel keine Bruchschäden an Glasflächen ab – es sei denn, man hat eine Zusatzversicherung oder der bestehende Versicherungsschutz wurde erweitert.