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Sexueller Missbrauch im Netz

23-Jähriger aus dem Enzkreis nutzt Facebook und WhatsApp für Kontakt zu Minderjährigen

In sozialen Netzen soll ein 23-Jähriger aus dem Enzkreis Mädchen missbraucht haben. Er verlangte von ihnen, ihm Nacktfotos zu schicken. Jetzt steht er vor Gericht.

Von einem Verdächtigen führten die digitalen Spuren zu einem ganzen Ring mutmaßlicher Konsumenten von Kinderpornografie.
Von einem Verdächtigen führten die digitalen Spuren zu einem ganzen Ring mutmaßlicher Konsumenten von Kinderpornografie. Foto: Silas Stein/dpa

Ein gewaltiger innerer Druck muss es gewesen sein, der einen jungen Mann immer wieder zu dubiosen Entlastungsmethoden genötigt haben soll. In den Möglichkeiten, die die sozialen Medien bieten, fand er einen leichten Ausweg: Facebook, WhatsApp, Instagram & Co soll der 23-Jährige als Werkzeug genutzt haben, um an leichtgläubige und manipulierbare Opfer zu kommen.

Sein Beuteschema: Mädchen im Alter von rund 14 Jahren. Das jedenfalls wirft die Staatsanwaltschaft einem Mann aus dem westlichen Enzkreis vor. Selbst erste Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen konnten den Mann von diesem Weg nicht abbringen, so die Anklage.

21.000 Chatverläufe in wenigen Monaten

Kaum war er am 24. Januar dieses Jahres zu einer langen Bewährungsstrafe verurteilt worden, schlug er wieder zu. Erneut ertappt sitzt er derzeit seine erste Strafe in Stammheim ab. Ein als Zeuge geladener Polizeihauptkommissar berichtete von nicht weniger als 21.000 Chatverläufen binnen weniger Monate, die er nach einer Wohnungsdurchsuchung aus dem Backup eines Handys des arbeitslosen Angeklagten wiederhergestellt habe.

So viele, dass es zeitlich unmöglich war, alle justiziablen Sachverhalte auch tatsächlich zu ermitteln. Vier immerhin wurden am Donnerstag vor dem Amtsgericht Pforzheim verhandelt. Der Angeklagte zeigte sich kooperativ: Drei der vier Anklagepunkte räumte der 23-Jährige ein.

Sein Vorgehen glich immer wie ein Haar dem anderen. Über Facebook kontaktierte er Mädchen, deren Profilbild ihm ins Auge gefallen war. Er schickte ihnen einen umfangreichen Fragebogen, der selbstverständlich auch Fragen enthielt, die einen Bezug zur Sexualität hatten. Waren die gutgläubigen Opfer in ihren Antworten zu freizügig gewesen, folgte die Aufforderung, Fotos in lasziven Posen an ihn zu schicken.

Vernehmungen der Mädchen mussten teilweise abgebrochen werden

Das reichte bis hin zu intimsten sexuellen Handlungen, von denen ein Video angefertigt und ihm geschickt werden sollte. Letzte Details konnten die Vernehmungen der Polizei nicht ans Tageslicht bringen. Die vernehmenden Beamten brachen ihre Befragungen dann ab, wenn die Mädchen vor Scham in Tränen ausbrachen. In einem Anklagepunkt blieb der Arbeitslose hart.

Wortreich und bis in die feinsten Facebook-Wirrnisse eintauchend, wies er nicht nur diesen zurück, sondern suchte auch nach Entschuldigungen für sein Handeln. „Mir hat die schützende Hand links und rechts gefehlt“, ohne die er der Versuchung immer wieder erlegen sei, sagte er. Die professionelle Hilfe und „einen, der mir ins Gewissen redet“ habe er vermisst.

Zumindest ansatzweise war dies seinem Verteidiger Uwe Oehler gelungen. Er hatte ihn dazu gebracht, den Großteil seiner Taten zu gestehen. Bei deren Beurteilung wird nicht nur das geringe Alter der Mädchen eine Rolle spielen.

Denn damit nicht genug, befanden sich unter ihnen psychisch wenig stabile Teenager, mal unter Borderline leidend oder unter einer kognitiven Störung. Ein Urteil wurde am Donnerstag noch nicht gesprochen. Richterin Stephanie Gauß brach die Verhandlung ohne Ergebnis ab. Die Fortsetzung wurde auf den 3. Dezember um 9 Uhr morgens terminiert.

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