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Prozess um Brandstiftung in Pforzheim

25-jährigem Brandstifter aus dem Enzkreis droht Unterbringung in Psychiatrie

Eine Reihe von Autos soll ein 25-Jähriger Ende vergangenen Jahres in Pforzheim und im Enzkreis abgefackelt haben. Ein betroffener Autobesitzer sieht auch den Tatbestand einer versuchten Tötung gegeben. Das Gericht ist anderer Auffassung.

Feuerwehr löscht brennende Fahrzeuge
Feuerwehreinsatz: In Remchingen-Singen musste die Feuerwehr gleich fünf brennende Fahrzeuge löschen. Ein Brandstifter sorgte Ende vergangenen Jahres für Angst und Schrecken in Pforzheim und im Enzkreis. Foto: Waldemar Gress

15 Autos soll ein 25-Jähriger Ende vergangenen Jahres in Pforzheim und im Enzkreis angezündet haben. Für den weiteren Verlauf der Verhandlung wird die Brandnacht am 3. Dezember in Neuenbürg keine Rolle mehr spielen.

Am zweiten Termin vor der Auswärtigen Großen Strafkammer in Pforzheim regte Vorsitzender Richter Andreas Heidrich an, den Tatkomplex mit drei abgebrannten Autos herauszunehmen und das Verfahren einzustellen. Zu dünn ist offenbar die Beweislage.

Staatsanwältin Friederike Harfst schloss sich dem an. Folglich geht es um zwölf abgefackelte Autos in Maihälden, Ersingen und Remchingen sowie weitere in Mitleidenschaft gezogene Fahrzeuge, die dem in Neuenbürg lebenden Mann zur Last gelegt werden.

In all diesen Fällen kann das Gericht auf Videoaufnahmen aus Stadtbahnen zurückgreifen, die einen mit Schal vermummten Mann zeigen, den ein Neuenbürger Polizist als den Tatverdächtigen identifiziert haben will. Die Tatorte befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Haltestellen.

Zu Beginn der Verhandlung am Montag hatte es zunächst nach einem anderen Verlauf ausgesehen. Ein in Neuenbürg lebender Rechtsanwalt, dessen Auto in der Brandnacht abgefackelt worden war, wurde nach Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) als Nebenkläger zugelassen.

Keine Hinweise auf Tötungsabsicht

Er hatte Anzeige erstattet und sah sich durch das OLG bestätigt: Die Tat könne man als vorsätzliches Tötungsdelikt sehen, der Angeklagte habe billigend seinen Tod und den seines Sohnes in Kauf genommen. „Ohne Feuerwehr wären die Flammen auf unser Haus übergegangen”, sagte er.

Den Antrag des Rechtsanwalts, den Fall an die Schwurgerichtskammer zu verweisen, lehnte Heidrich ab. Weder Richter noch Staatsanwältin sahen hier einen Anhaltspunkt für versuchten Mord.

Wenn nichts Ungewöhnliches vorfällt, sollte bei diesen Bränden niemand zu Schaden kommen.
Brandsachverständiger bei Gericht

Ein Brandsachverständiger bestätigte indirekt diese Auffassung, als er der Frage auf den Grund ging: „Was wäre passiert, wenn die Feuerwehr erst später gekommen wäre und später gelöscht hätte?” Zwar war der diplomierte Physiker nur mit den Bränden in Remchingen und Ersingen befasst.

Er erklärte aber, das Gefährdungspotenzial hinsichtlich Brandausbreitung und Rauchentwicklung sei in allen Fällen vergleichbar. „Wenn nichts Ungewöhnliches vorfällt, sollte bei diesen Bränden niemand zu Schaden kommen”, führte er anhand von Fotos der abgebrannten Autos auf ihren Standorten in unmittelbarer Nähe zu Häusern aus.

Dem Angeklagtem droht die Einweisung in die Psychiatrie

Sollte der Angeklagte überführt werden, muss er in eine psychiatrische Einrichtung. Laut eines Gutachtens leidet er an paranoider Schizophrenie und ist nicht schuldfähig. Etliche Indizien sprechen für seine Täterschaft. Neben den Videoaufzeichnungen in der Bahn fanden die Ermittler nach Benzin riechende Kleidungsstücke und es gibt GPS-Daten des Handys seiner Mutter, die zu den Brandorten weisen.

Dass sein Mandant das Handy benutzt hat, gilt es für Verteidiger Bastian Mayer erst noch nachzuweisen. Die Mutter macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und schweigt ebenso wie ihr Sohn. Die Verhandlung geht am Mittwoch, 19. August, weiter.

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