In einem Verfahren über ein halbes Jahr und an immerhin acht Sitzungstagen hat das Landgericht Karlsruhe einem 25-Jährigen nachgewiesen, dass er zumindest am 26. November sowie am 1. und 2. Dezember 2019 in Pforzheim, Remchingen und Kämpfelbach zwölf Autos zum völligen Ausbrennen gebracht hat.
Damit und an weiteren in Mitleidenschaft gezogenen Fahrzeugen sowie an Gebäuden ist er für einen Schaden von rund 450 000 Euro verantwortlich. Schuldfähig aber ist er nicht. Das haben Gutachter in dem Verfahren festgestellt. Der Beschuldigte muss in der Psychiatrie in Emmendingen bleiben.
Das Landgericht Karlsruhe hat am Montag insoweit den Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 9. Dezember des vorigen Jahres bestätigt. Diese vorläufige Unterbringung bleibt solange bestehen, bis der Landgericht-Beschluss zur endgültigen Unterbringung Rechtskraft erlangt hat.
Stimmen animierten ihn zur Tat
Schon früher will er Stimmen gehört haben, die ihn zu Handlungen angewiesen haben. Diese Stimmen, so hat er den psychiatrischen Gutachtern berichtet, sollen ihm auch befohlen haben, die Autos anzustecken. Das, so die Gutachter, seien Symptome für eine schwere paranoide Schizophrenie.
Nach den Brandstiftungen hat sich am Polizeipräsidium Karlsruhe und später im neu geschaffenen Polizeipräsidium Pforzheim die 30-köpfige Ermittlungsgruppe „Lenkrad“ gebildet, um die Taten aufzuklären. Einige der Beamten hat das Gericht als Zeugen gehört. Zuletzt am Montag einen Kriminalbeamten, der mittels Geodaten festgestellt hat, dass das Smartphone der Mutter des Beschuldigten immer zu den Tatzeiten nahe der Tatorte eingebucht war.
Dies hat er am Montag den Verfahrensbeteiligten am Bildschirm demonstriert. Videoaufnahmen aus S-Bahnen, die an früheren Verhandlungstagen in Augenschein genommen worden waren, ließen erkennen, dass der Beschuldigte zu den Zeiten an den Orten der Brandstiftungen war.
Auf diese und weitere Indizien ließ Staatsanwältin Friederike Harfst ihren Antrag fußen, den Beschuldigten dauerhaft einzuweisen. Wahlverteidiger Bastian Meyer und Pflichtverteidiger Wolfgang Hirth schlossen sich dem Antrag der Staatsanwältin an. Sie beklagten sich aber anderseits, dass dem Beschuldigten nicht gleich von Anfang an ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt worden war. Da hätte sich die Ermittlungsbehörde nicht im Sinne das Gesetzes verhalten.
Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Andreas Heidrich erklärte, dass eine Unterbringung in der Psychiatrie eventuell lebenslänglich bedeuten könnte. Der 25-Jährige müsse verstehen, was ihm gerade blühe und er müsse sich einer Therapie unterziehen, denn er sei ernsthaft krank.
Der Beschuldigte kann nun binnen einer Woche Revision einlegen. Staatsanwältin Harfst will keine Rechtsmittel einlegen.