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Streit um Stadtentwicklung in Pforzheim

Aktionsbündnis in Pforzheim aufgelöst: Rülke akzeptiert Urteil zu City-Ost

Es ist das Ende eines langen politischen Kampfes: Das Bündnis gegen das City-Ost-Projekt in Pforzheim wird mangels Erfolgsaussichten keine Berufung gegen ein Gerichtsurteil zu seinem gescheiterten Bürgerbegehren beantragen.

Der Pforzheimer FDP-Politiker Rülke bei einer Varanstaltung in Pforzheim
Akzeptiert Gerichtsentscheidung: Hans-Ulrich Rülke (FDP) gibt am Freitag das Aus des Aktionsbündnisses gegen die Innenstadtentwicklung Ost bekannt. Foto: Daniel Streib

Am Ende steht nüchterne Einsicht. Hans-Ulrich Rülke und weitere Mitstreiter vom Aktionsbündnis gegen die Innenstadtentwicklung-Ost in Pforzheim haben das offizielle Aus ihrer Bewegung verkündet. „Als Demokraten akzeptieren wir selbstverständlich Mehrheitsentscheidungen und Gerichtsurteile”, sagte Rülke am Freitagnachmittag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinen Mitstreitern Andreas Kubisch (Liste Eltern), Carol Braun und Hans-Joachim Hägele (Freie Wähler).

Nach der letzten Niederlage im Gemeinderat, wo es nach länger zurückliegenden Grundsatzentscheidungen zur City-Ost zuletzt noch um den Bebauungsplan für das Städtebauprojekt ging, war noch eine Frage offengeblieben: Werden Rülke und Co. womöglich auf dem parallel eingeschlagenen juristischen Weg weitermachen?

Zumindest theoretisch gibt es hier noch bis zum kommenden Freitag die Möglichkeit, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg zu beantragen.

Gericht: Bürgerbegehren scheitert aus drei Gründen

Das Karlsruher Gericht hatte vor knapp einem Monat eine Klage von Rülke und den weiteren Vertrauensmanns des Aktionsbündnisses, Andreas Kubisch, aus drei Gründen abgewiesen. Erstens habe das Bürgerbegehren nicht das notwendige Quorum erreicht, weil rund 2.000 Unterschriften aus Fristgründen ungültig waren. Zweitens habe das Bürgerbegehren „nicht den erforderlichen Vorschlag über die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten”. Drittens sei die Begründung des Bürgerbegehrens „in einem wesentlichen Punkt unvollständig und damit im Ergebnis irreführend gewesen. In der Fragestellung des Bürgerbegehrens sei ein Vertragselement punktuell herausgegriffen worden, ohne dass dessen Bedeutung für das Gesamtprojekt hinreichend erläutert worden sei”, so die Richter.

DP-Stadtrat und Bürgerinitiativen-Aktivist Hans-Ulrich Rülke (rechts) mit seinem Fraktionskollegen Carol Braun (Freie Wähler) sprechen vor Medienvertretern in Pforzheim
Ende eines langen Weges: FDP-Stadtrat und Bürgerinitiativen-Aktivist Hans-Ulrich Rülke (rechts) mit seinem Fraktionskollegen Carol Braun (Freie Wähler). Foto: Daniel Streib

Ähnlich hatte vorher bereits die Stadt Pforzheim argumentiert und das Begehren für unzulässig erklärt. Die beiden Pforzheimer Stadträte Rülke und Kubisch hatten gegen die Entscheidung der Stadt Pforzheim geklagt. Doch das Gericht hatte genau diese Sichtweise bestätigt und dies unter anderem mit einem Grundsatzurteil des VGH in Mannheim begründet. „Eine Berufung würde nur dann Sinn machen, wenn der VGH ein Urteil kassiert, das sich auf ihn selbst bezieht”, so schlussfolgerte Rülke.

Rülke: Staatsrätin Erler will Konsequenzen

Das Urteil, so Rülke sinngemäß, ermögliche es einem Gemeinderat, bereits gestartete Bürgerbegehren durch neue Ratsbeschlüsse ins Leere laufen zu lassen. Der Pforzheimer Großfraktionschef und Stuttgarter Oppositionspolitiker ließ bei der Gelegenheit durchblicken, dass er dieses Urteil vom Standpunkt des Gesetzgebers für überholt hält. Schließlich sei er 2015 im Parlament „maßgeblich daran beteiligt gewesen”, Bürgerbegehren bürgerfreundlicher zu machen.

Immerhin etwas Gutes habe das erfolglose Bürgerbegehren letztlich gehabt. In Gisela Erler, der grünen Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Stuttgart, habe man gewissermaßen eine Verbündete gewonnen. „Frau Erler hat sich mit dem Projekt und dem Verfahren beschäftigt und daraus Konsequenzen gezogen”, so Rülke. Der Tochter der Pforzheimer SPD-Legende Fritz Erler sei unter anderem aufgefallen, dass das Projekt an Intransparenz kranke und die Entwicklung vor Gericht den Bemühungen entgegenstehe, Bürgerbegehren einfacher zu machen.

Nun gilt es im Sinne der Stadt zu hoffen, dass das Projekt besser wird, als von uns befürchtet
FW-Stadtrat Carol Braun zur City-Ost

Auch Andreas Kubisch, neben Rülke der zweite Vertrauensmann des Bürgerbegehrens, bedauerte das Aus für das im Herbst 2018 gestartet Aktionsbündnis. Nun gelte es, in die Zukunft zu blicken. Ihm sei wichtig. dass man keine Fraktion von Nein-Sagern sei, wie es manchmal behauptet werde, so Kubisch. Auch Carol Braun blickte nach vorne: „Nun gilt es im Sinne der Stadt zu hoffen, dass das Projekt besser wird, als von uns befürchtet.”

Aktionsbündnis wird aufgelöst

Das Aktionsbündnis „Pro Bäder, Schulen, Kitas – statt Innenstadt-Ost“ wird von den Beteiligten – im Wesentlichen sind diese identisch mit der von Rülke geführten FDP/FW/UB/LED-Gemeinderatsfraktion – aufgelöst. Die geworbenen Spenden in Höhe eines „mittleren vierstelligen Betrags” dürften voraussichtlich die Gerichtskosten nicht decken, weshalb jeder Stadtrat noch einen gewissen Betrag aufzubringen habe.

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