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Frau als „Schlampe” bezeichnet und ausgerastet

Angeklagter im Pforzheimer Brandstiftungs-Prozess hatte sich schon vorher auffällig verhalten

Im Mittelpunkt der Verhandlung wegen Brandstiftung vor der Auswärtigen Großen Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Andreas Heidrich standen am Mittwoch Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten.

Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel.
Ein 25-Jähriger soll in Pforzheim immer wieder zahlreiche Autos angezündet haben. Nun steht er vor Gericht (Symbolbild). Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild

In Pforzheim ist ein 25 Jahre alter Mann angeklagt. Er soll in den Nächten des 26. November, des 2. und 3. Dezember des vergangenen Jahres in Pforzheim und im Enzkreis zahlreiche Autos angezündet haben. Darunter mehrere hochpreisige Fahrzeuge, aber auch unauffällige Kleinwagen. In Mitleidenschaft gezogen wurden in der Nähe stehende Fahrzeuge, Hauswände und Carports.

Angeklagter ist laut Gutachten wohl schuldunfähig

Der dabei entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf mindestens eine halbe Million Euro. Der Angeklagte leidet laut einem vorläufigen Gutachten wohl unter paranoider Schizophrenie und dürfte somit schuldunfähig sein, hieß es. In diesem Fall wird er nach dem Urteil in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden. Dort ist er auch im Augenblick untergebracht. In den Saal I des Gerichtsgebäudes wurde er mit Hand- und Fußfesseln gebracht.

Als „Schlampe“ bezeichnete der Angeklagte eine Frau, die versuchte, ihm behilflich zu sein. Er sei immer aggressiver geworden, berichtete die junge Frau vor der Kammer. Zuerst habe er das Abitur nachmachen wollen, später, als das scheiterte, war er unzufrieden mit den Stundenlöhnen, die für ungelernte Arbeiter bezahlt wurden.

Ungehalten war er, dass er keinen Kleiderladen in München eröffnen konnte. Die Zeugin hatte ihm bereits einen Termin in München verschafft, aber den wollte er nicht wahrnehmen. Einen Kredit von der Bank habe er nicht haben wollen. Er hatte gegen Stühle getreten, herumgeschrien, schließlich einen Feuerlöscher von der Wand gerissen und nach ihr geworfen. Darauf hatte sie die Polizei alarmiert.

Ein Nachbar des Angeklagten meinte, der 25-Jährige sei „komisch“ gewesen. Habe Streit mit der Mutter gehabt, weil die nicht immer ein Kopftuch tragen wollte, habe einen Landsmann angepöbelt, weil der keinen Bart trug, und gewollt, dass eine jungen Frau in der Straßenbahn ein Kopftuch aufsetzen solle.

Der Mann will rein zufällig an den Tatorten gewesen sein

Dem Haftrichter hatte der junge Mann berichtet, dass er Stimmen höre und ein Geist bei ihm sei. Mit den Bränden habe er nichts zu tun, er sei rein zufällig an den Orten in Pforzheim-Maihälden gewesen, in Remchingen, Kämpfelbach und Neuenbürg. Dem Kriminalbeamten, der bei der Verhaftung dabei war, kam er „apathisch und weggetreten“ vor.

Die Sachverständige des Landeskriminalamtes verglich die Textilien von den Überwachungskameras in der Bahn mit denen, die der Angeklagte bei der Festnahme getragen hatte, und denen, die in seiner Wohnung gefunden wurden, sowie jenen in einem nahen Altkleidercontainer. Sie kam nach 75 Minuten Vortrag zum Schluss, dass es zum Teil eindeutige Übereinstimmungen gab.

Ihr Kollege vom Landeskriminalamt hatte die Fotos aus den Überwachungskameras mit den neuen Lichtbildern des Angeklagten verglichen. Sein Fazit: Es sei „nicht auszuschließen, dass es sich um ein und dieselbe Person“ handle. vie

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