„Wildwest-Zustände in der Fleischbranche beenden”, fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) der Region Mittelbaden-Nordschwarzwald. Sie verbindet diesen Appell mit einem Aufruf an Pforzheims Bundestagsabgeordnete, dem Gesetz für ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie zuzustimmen.
Damit verbessere sich nicht nur die Lage osteuropäischer Beschäftigter, die zu prekären Bedingungen bei Subunternehmen arbeiten. „Durch das geplante Gesetz können auch Arbeitsplätze in der Region entstehen. Das führt zu steigenden Löhnen und zusätzlichen Steuereinnahmen“, teilt NGG-Geschäftsführer Elwis Capece mit.
Zahl der Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe in Pforzheim um 65 Prozent gesunken
Zur angesprochenen Stärkung der Fleischbranche durch das geplante Arbeitschutzkontrollgesetz blickt die Gewerkschaft zurück auf die vergangenen 20 Jahre. In dieser Zeit sei die Zahl der Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe in Pforzheim um 65 Prozent gesunken. Von 17 Betrieben im Jahr 1999 gebe es noch sechs. Reguläre Stellen seien verloren gegangen und Arbeiten an Subunternehmen „zu prekären Bedingungen” ausgelagert worden.
Im Zuge dieses Prozesses sei die Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten um 81 Prozent gesunken, rechnet die NGG weiter vor. Diese Entwicklung sei gegenläufig zu anderen Branchen, wo die regulären Beschäftigungsverhältnisse binnen 20 Jahren um 14 Prozent gestiegen seien.
Nach dem zur Debatte stehenden Gesetzentwurf für die Fleischbranche sollen in Betrieben ab 49 Beschäftigten ab Januar Werkverträge und ab April Leiharbeit verboten werden. Die NGG warnt vor „Tricksereien”. Unternehmen dürften nicht versuchen, das Gesetz durch neu gegründete Tochtergesellschaften oder andere Schlupflöcher zu umgehen.
Gewerkschaft verweist auf Option befristeter Arbeitsverträge
Die Gewerkschaft fordert deshalb „vom Schlachten bis zum Verpacken müssen alle Arbeitsschritte in der Fleischproduktion von Beschäftigen erledigt werden, die direkt beim Unternehmen angestellt sind”. Nach der Verabschiedung des Gesetzes brauche es in einem zweiten Schritt „einen Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten in den rund 7.700 Unternehmen der Branche gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen absichert”.
Zum Argument, es müssten Auftragsspitzen zum Beispiel während der Grillsaison abgefedert werden, verweist die Gewerkschaft auf die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Noch besser aber sei, Arbeitszeiten per Tarifvertrag und Arbeitszeitkonten zu regeln.