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Stadträte kritisieren „Bevormundung“

Klimaschutz gegen Persönlichkeitsrecht: Pforzheimer Baumschutz-Satzung scheitert im Ausschuss

Die Baumschutzsatzung sorgt weiter für heftige Diskussionen unter Pforzheimer Gemeinderäten. Der Umweltausschuss spricht sich jetzt mehrheitlich dagegen aus.

Bäume
Schutz vor der Axt: Solche stattlichen Bäume in privaten Gärten sollen mit der Baumschutz-Satzung vor dem Fällen bewahrt werden. Foto: Jürgen Peche

Nach langjähriger Abstinenz soll der Schutz privater Bäume in der Neuauflage einer „Baumschutz-Satzung“ festgeschrieben werden. Der Vorschlag der Verwaltung war bereits in der ersten Beratung im Hauptausschuss umstritten. Jetzt schlug in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses das Pendel klar in Richtung Ablehnung aus.

Am Ende der einstündigen Debatte standen drei Befürwortern der Baumschutz-Satzung fünf Ablehner gegenüber. Vereinfacht ausgedrückt kämpften Klimaschutz gegen Persönlichkeitsrechte um den Vorrang beim politischen Handeln.

Für den Schutz der Bäume per Satzung, die mit Kontrolle und Bußgeldern durchgesetzt werden soll, setzte sich Bürgermeisterin Sibylle Schüssler (Grüne) vehement ein. „Sie können nicht für Klimaschutz sein, und dann Nein sagen zur Baumschutz-Satzung“, war ihr Vorwurf.

Ihre wichtigsten Gegenspieler waren Andreas Sarow (CDU) und Bernd Zilly (UB). Sarow räumt die „ökologische Leistung der Bäume für Tiere und Klima“ ein, sieht aber in der Baumschutz-Satzung eine Bevormundung der Bürger und einen „Eingriff in Persönlichkeitsrechte“. Der wiege für ihn schwerer.

Die Grünen, eine Verbotspartei?

Den Grünen warf er vor, Verbotspartei zu sein. „Sie dürfen die Bürger nicht weiter drangsalieren“, so Sarow. Auch Janis Wiskandt (FDP) beklagt „zu große Eingriffe in individuelle Rechte“. Zilly schließlich vertraut den Eigentümern, „dass sie Bäume nicht leichtfertig fällen, wenn etwa Gründe der Gefährdung vorliegen“. Auch er spricht von „Bevormundung“ und will das Geld für die neu zu schaffende Stelle beim Grünflächenamt „besser für Neupflanzung von Bäumen verwenden“.

Das Grünflächen- und Tiefbauamt brauche die besagte Stelle „auf jeden Fall“, wie dessen Leiter Stefan Auer in der Sitzung verdeutlichte. Schon um den Zustand der 53.000 städtischen Bäume, die zunehmend mit den Klimafolgen kämpfen, zu kontrollieren. Oft geht es auch um die Standsicherheit, etwa bei Kinderspielplätzen. In einer Kombi-Lösung wäre der Fachmann dann auch für die Einhaltung der Baumschutz-Satzung zuständig. Der Städtetag empfiehlt laut Schüssler, für solche Aufgaben mindestens eine Person abzustellen.

Außer strikter Ablehnung gab es auch Zwischentöne in der Debatte. Norbert Sturm (AfD) etwa stellt sich eine mildere Form vor. Wenn ein Baum zu alt sei und absterbe, dürfe das Fällen doch nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Für solche und andere Fälle, so Auer, gebe es genügend Ausnahmeregelungen.

Ausnahmen für Obstbäume

Zu denen zählen Obstbäume in Gärten oder auf Streuobstwiesen, auf die schon Christof Weisenbacher (WiP) aufmerksam machte. In Erwerbsgärten werden Obstbäume als Kultur gehalten und dürfen regelmäßig erneuert werden, erklärt Auer. Und weiter: „Wenn ein Baum zudem offensichtlich krank ist, darf er natürlich gefällt werden“. Ausreichend Ausnahmen sieht auch Hans Götz von der Architektenkammer und befürwortete die Satzung.

Wenn ein Baum zudem offensichtlich krank ist, darf er natürlich gefällt werden.
Christof Weisenbacher, WiP

Axel Baumbusch (Grüne Liste) kennt in Anspielung auf Zilly genug Beispiele, wo die Bevölkerung „unvernünftig“ ist. In seinem Wohnquartier stünden von einst 30 großen Bäumen nur noch zwei, in seinem Garten. Der Gemeinderat habe leider Geld für mehr Baumpflanzungen gestrichen, obwohl die Stadt Nachholbedarf habe. Baumbusch stellte auch heraus, dass die Stadt einen Klimaschutzplan verabschiedet und darin auch die Neuauflage einer Baumschutz-Satzung festgeschrieben habe. „Jetzt kommt sie, und sie wollen einfach nichts mehr davon wissen“, wirft Baumbusch den Gegnern vor.

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