Die Materie ist juristisch komplex: Stadtrat Uwe Hück hat das Ergebnis einer Delegiertenwahl des Ortsvereins Pforzheim angefochten. So viel ist klar: Als übergeordnete Parteigliederung muss zunächst der Kreisvorstand um den Pforzheimer Kreisvorsitzenden Christoph Mährlein befinden, ob die Auswahl der Wahlfrauen und -männer wiederholt werden muss.
Doch der Teufel steckt im Detail. Da auch Uwe Hück sowie die Vorsitzende des Ortsvereins Johanna Kirsch Mitglieder des Kreisvorstandes sind, stellt sich die Frage, ob die beiden oder womöglich weitere Mitglieder des Gremiums befangen sind.
„Solche und ähnliche Fragen werden von uns derzeit geklärt”, sagt der Kreisvorsitzende Christoph Mährlein und versprüht Optimismus. „In dem Verfahren sehe ich die große Chance der Befriedung unseres Kreisverbandes. Dazu müssen allerdings alle Beteiligten aufeinander zugehen.”
Das Anfechtungsverfahren werde transparent geführt und sei „ein völlig unpolitisches”, weil es nach klaren inhaltlichen Kriterien geführt werden müsse, so der promovierte Jurist, der zugibt, dass er bei derlei Rechtsfragen ganz in seinem Element ist. Mährlein, der dem Hück-Lager zugerechnet wird und deshalb vor seiner Wahl von der Bundestagsabgeordneten Katja Mast schon massiv kritisiert worden war, stellt klar: „Ich übe mein Amt als Kreisvorsitzender streng unparteiisch und unabhängig aus.”
SPD-Vorstand soll über Gültigkeit bald entscheiden
Mährlein rechnet damit, dass der Kreisvorstand bereits in der kommenden Woche über die Anfechtung befindet. In jedem Fall müsse noch genug Zeit bleiben bis zu den geplanten Nominierungsversammlungen Ende September zur Landtagswahl und im Oktober zur Bundestagswahl. Wird nämlich der Anfechtung stattgegeben, muss die Wahl von mehr als 100 Delegierten rechtzeitig wiederholt werden. Wobei zusätzlich bedacht werden muss, dass für beide Seiten noch die Möglichkeit der „Berufung” beim SPD-Landesschiedsgericht bliebe.
In dem Verfahren sehe ich die große Chance der Befriedung unseres Kreisverbandes. Dazu müssen allerdings alle Beteiligten aufeinander zugehenSPD-Kreisvorsitzender Christoph Mährlein
Dass SPD-Landesgeneralsekretär Sascha Binder bereits kurz nach der denkwürdigen Mitgliederversammlung vom 27. Juli erklärt hatte, die Wahl sei korrekt abgelaufen, verortet Mährlein als eine Aussage, die vor der Anfechtung gefallen sei. Nun gelte es, sich mit den detaillierten Punkten zu befassen, die von einer Anwaltskanzlei aus München als Anfechtungsgründe angegeben werden.
Dabei werden unter anderem Mängel in der Aufstellung von Wahlberechtigten sowie hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung aufgeführt. Nicht relevant im Sinne der Wahlanfechtung sind Rassismusvorwürfe aus der Hück-Gruppe „Offene Partei” gegen langjährige Parteimitglieder.