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Bürgerbegehren

City-Ost in Pforzheim vor Gericht: Kläger Rülke gibt sich ein wenig demütig

Kommt es doch noch zu einem Bürgerentscheid über das Großprojekt City-Ost in Pforzheim? Das Verwaltungsgericht Karlsruhe muss nach einer Verhandlung am Freitag darüber entscheiden.

Rülke blickt skeptisch
Vor Gericht gescheitert: Hans-Ulrich Ruelke (FDP) hat sich als Kläger gegen die Stadt Pforzheim nicht durchgesetzt. Foto: str

Schwarze Roben auf der Bürgermeisterbank: Wo sonst Oberbürgermeister Peter Boch und seine Dezernenten Platz nehmen, findet sich an diesem Sommernachmittag die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe unter dem Vorsitz von Thomas Haller ein. Immerhin im Plenum sind vertraute Gesichter: Die Stadträte Reinhard Klein (Bürgerliste), Andreas Kubisch (Liste Eltern) und Hans-Ulrich Rülke (FDP) sind zugegen, letztere beiden als offizielle Kläger.

Die drei hatten im Herbst 2019 zusammen als Vertrauensleute das Anti-City-Ost-Bürgerbegehren gestartet, nach internem Streit war Klein ausgestiegen.

Provisorischer Gerichtssaal wegen Corona

Im provisorischen Gerichtssaal bedankt sich der Vorsitzende erst einmal bei der Stadt. Im Gericht in Karlsruhe sei unter Corona-Bedingungen zu wenig Platz. Im Ratssaal reicht es üppig, das Bürgerinteresse am Bürgerbegehren hält sich in Grenzen. Auf der Tribüne sitzt genau eine Zuschauerin. Dabei gibt es es neben trockener Juristerei durchaus Interessantes zu beobachten.

Rülke zum Beispiel, der sich in seinem natürlichen Habitat, dem Plenarsaal, in die ungewohnte Rolle des Kläger eines Rechtsverfahrens hinein formulieren muss. Zu Beginn ist es noch vornehmlich Rechtsanwältin Judith Schaupp-Haag aus Stuttgart die für die Klägerseite spricht.

Doch spätestens nachdem der Prozessbevollmächtigte der Stadt, Christian Kirchberg, mit ausgesuchter Höflichkeit von „Populismus” spricht, erhöht sich der Redeanteil Rülkes kontinuierlich. „Ich fühle mich herausgefordert, wenn mir Populismus unterstellt wird”, lässt der Berufspolitiker wissen.

Auch Augenhöhe über Rechtslage doziert

Professor Kirchberg, der die Stadt Pforzheim schon im Derivate-Prozess sowie den Deutschen Bundestag in der CDU-Spendenaffäre vertreten hat, scheint im weiteren Verlauf ein Schicksal zu drohen, das etwa CDU-Minister Thomas Strobl im Landtag oder Grünen-Bürgermeisterin Sibylle Schüssler im Pforzheimer Gemeinderat kennen: das Rülke-Opfer.

Aber zu mehr als ein paar subtiler Spitzen („findiger Anwalt”) lässt sich Rülke dann doch nicht hinreißen. Stattdessen doziert der promovierte Germanist sprachlich präzise wie immer - und zudem scheinbar auf juristischer Augenhöhe.

Geschickt setzt Rülke sein Gewicht als Landtagsabgeordneter ein, als der er Teil der Legislativen ist. Und so müssen sich die Richter auf der Bürgermeisterbank mehr als einmal von Gesetzgeber Rülke anhören, dass dieses und jenes „mit Sicherheit nicht Wille des Gesetzgebers” gewesen sein.

Immerhin konzediert Rülke schließlich: „Die Entscheidung legen wir demutsvoll in die Hände des Gerichts.”

Richter von unerschütterlicher Sachlichkeit

Von unerschütterlicher Sachlichkeit zeigen sich Vorsitzender Haller und Berichterstatter Stephan Neidhardt. Akribisch schöpfen sie alle Schichten des Falles ab. Als größter Knackpunkt erweist sich die Frage nach den Fristen (kassatorisch oder initiierend) des Bürgerbegehrens.

Nach rund zwei Stunden konstatiert Haller fast erleichtert „die sachliche Diskussion eines sicherlich emotionalen Themas”.Dann gibt der Richter noch Rülkes bis dahin schweigsamen Mitstreiter Kubisch das Wort. Der bringt die Lage auf den Punkt: „Die Sache ist einfach. Es handelt sich um einen nicht ganz einfachen Sachverhalt.”

Eine Entscheidung hat das Gericht für Montag angekündigt.



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