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Vorwurf der Volksverhetzung

"Die Rechte" provoziert vor Pforzheimer Synagoge

Die Partei „Die Rechte“ sorgt in Pforzheim weiter für Ärger. In einem am Samstag auf Facebook verbreiteten Video ist zu sehen, wie ein Kleintransporter der Partei ausgestattet mit Megafon vor der Synagoge der Jüdischen Gemeinde Pforzheim hält.

Megafon und umstrittene Plakate: So präsentierte sich „Die Rechte“ vor der Pforzheimer Synagoge und in der Stadt.
Megafon und umstrittene Plakate: So präsentierte sich „Die Rechte“ vor der Pforzheimer Synagoge und in der Stadt. Foto: Screenshot: Website www.rechte-bw.com

Das kurze Video hat Christof Weisenbacher, Stadtrat und Sprecher der Fraktion WiP/Die Linke, gepostet: „Das haben Mitglieder der jüdischen Gemeinde, die über der Synagoge wohnen, gefilmt.“ Was genau von den Rechten skandiert wird, ist nicht zu hören. Doch die Partei klärt selbst auf der Website des Landesverbands Baden-Württemberg auf: Es wurden „Worte unserer Spitzenkandidatin Ursula Haverbeck abgespielt“, heißt es da. In Anbetracht dessen, dass Haverbeck eine mehrfach verurteilte Holocaustleugnerin ist, gewinnt der ungebetene Besuch noch einmal an Brisanz.

Provokanter Halt an der Synagoge

„Die sind gegen 18 Uhr gekommen, mit Lautsprecher, provozierend neben der Synagoge“, sagt Rami Suliman, Vorstandsvorsitzender der Jüdischen Gemeinde Pforzheim. „Raus aus Deutschland“ hätten die Aktivisten der „Rechten“ skandiert, erzählt Suliman. „Ob das jetzt uns meint oder Asylanten“, da ist er sich nicht sicher. Besonders provokant findet er den Halt an der Synagoge, da kein sonstiges Publikum da ist: „Auf der einen Seite ist eine Schule, die ist um die Zeit leer, auf der anderen ein Ärztehaus, da war auch keiner da.“ Nachdem er von Mitgliedern der Gemeinde informiert wurde, habe er die Polizei gerufen. Die Aktivisten der „Rechten“ zogen direkt weiter, als sie mitbekamen, dass sie gefilmt wurden.

Ich verstehe, dass jeder seine Meinung öffentlich machen kann, aber das verstehe ich nicht

„Ich verstehe, dass jeder seine Meinung öffentlich machen kann, aber das verstehe ich nicht“, sagt Suliman. Anzeige hat er noch nicht erstattet, „aber ich überprüfe das, soweit ich es verstanden habe, haben sie eine Genehmigung gehabt“. Er hat am Montag mit dem Ordnungsamt telefoniert, „das ist alles bei der Staatsanwaltschaft“, weiß er jetzt. Er habe beim Ordnungsamt um eine Auflage gebeten, damit die Rechte nicht noch einmal vor der Synagoge halten darf. „Aber die haben gesagt, das geht nicht.“

Tatvorwurf der Volksverhetzung wird geprüft

Erster Staatsanwalt Tobias Wagner von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestätigt am Montag, dass die Behörde den Vorfall bearbeitet: „Die Akte ist bei uns und wird geprüft, vor allem unter dem Gesichtspunkt des Tatvorwurfs der Volksverhetzung.“ Eine Entscheidung werde frühestens diesen Dienstag getroffen. Die Partei „Die Rechte“ reagierte auf eine Anfrage des Kurier am Montag nicht. Laut eigener Website fuhren die „Rechten“ über mehrere Stunden durch Stadtteile und Innenstadt.

Was soll Volksverhetzung sein, wenn nicht so was?

„Wir aus der Initiative gegen Rechts und darüber hinaus haben uns am Sonntag beraten, nochmal eine Anzeige zu stellen“, erklärt Christof Grosse, Sprecher der Initiative. Sechs Unterzeichner hat die Anzeige, am Montag habe man sie der Staatsanwaltschaft übergeben. Für Grosse ist die Sache mit den Wahlplakaten der „Rechten“ noch nicht gelaufen: „Jetzt warten wir ab, ob es ausreicht, das Argument zu entkräften, es richte sich nicht gegen Personen“, legt er dar. Christa Mann vom Forum Asyl findet klare Worte: „Was soll Volksverhetzung sein, wenn nicht so was?“

Offensichtlich fehlt da noch der Mut, sich zu unseren jüdischen Mitbürgern zu bekennen.

Dekanin Christiane Quincke, die im Rat der Religionen aktiv ist, „kann nicht verstehen, warum das nicht unterbunden wird, dass sie zur Synagoge gehen“. Sie hätte sich eine Auflage gewünscht, die den Halt verbietet. „Offensichtlich fehlt da noch der Mut, sich zu unseren jüdischen Mitbürgern zu bekennen. Anders kann ich das nicht begreifen“, kritisiert die Dekanin.

Route musste nicht vorher angegeben werden

Stadtsprecher Philip Mukherjee erklärt auf Nachfrage, die Inhalte der Durchsagen seien im Rahmen der Meinungsfreiheit Sache der Parteien. „Die Einschätzung, ob es sich um eine Straftat handelt, trifft im Regelfall die Polizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft.“ Die Polizei habe eine Anzeige aufgenommen und Äußerungen der Aktivisten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. „Nach erster Einschätzung der Polizei liegt hier vermutlich eher kein Straftatbestand vor.“ Die Nutzung bestimmter Straßen könne nur unter verkehrsrechtlichen Aspekten verboten werden, ergänzt Ella Martin von der Stadtverwaltung. Die Route habe die „Rechte“ vorher nicht angeben müssen.

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