Der damals 26-Jährige hatte sich nicht etwa auf ungewöhnliche Weise reinigen, sondern sich vor den Beamten verstecken wollen. Diese sollten ihn festnehmen, weil er sich nicht freiwillig zum Haftantritt eingefunden hatte. So brachen die Polizisten seine Wohnungstür auf und suchten den Haftunwilligen. Sie suchten im Schrank, unter und im Bett – nichts. Schließlich entdeckte ihn ein Beamter in der Spülmaschine.
Er zog ihn heraus und forderte ihn auf, die Hände auf den Rücken zu legen. Was der Mann nicht tat. Sondern er trat nach den ungebetenen Gästen, nannte sie „Missgeburten“, „Spast“, „Scheißbullen“ und mehr.
Neun Monate Haft
Am Montag musste sich der Heroinabhängige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und falscher Anschuldigungen vor dem Amtsgericht in Pforzheim verantworten. Gemäß dem Antrag von Staatsanwalt Lothar Drautz verurteilte ihn Richterin Martina Resch zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Eine Bewährungsstrafe kam angesichts eines Dutzends Vorstrafen – alle wegen Eigentumsdelikten zur Beschaffung von Drogen – nicht in Betracht.
Zu Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte durch seinen Verteidiger Thomas Abele ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Warum er denn in die Spülmaschine gekrabbelt sei, wollte die Richterin wissen. Weil er lieber bei seiner Freundin bleiben wollte, statt in die Haftanstalt zu gehen, erklärte der junge Mann. Darum habe er sich auch gegen die Festnahme gewehrt.
An Händen und Füßen gefesselt sollte er endlich aus der Wohnung geführt werden. Was erneute Schimpfkanonaden zur Folge hatte, wie ein beteiligter Polizist als Zeuge berichtete. Am Ende blieb nichts anderes übrig, als den eher kleinen, dünnen Mann aus dem Haus zu tragen. Auf der Straße schrie er den interessierten Nachbarn zu: „Die haben mich geschlagen!“
Völlig zugedröhnt
Er sei halt zugedröhnt gewesen, erklärte der Angeklagte. Seit sieben Jahren nehme er nicht nur Heroin, sondern alles, was er in die Finger bekäme. Vorbilder waren ihm dabei seine älteren Geschwister. Ob er sich entschuldigt habe für die Schimpfwörter und die falsche Behauptung, geschlagen worden zu sein, erkundigte sich Richterin Resch. Das wisse er nicht, so der Angeklagte. „Ja waren Sie denn seit dem Vorfall ständig zugedröhnt?“, bohrte die Richterin nach. Nein, er bemühe sich um eine erneute Drogentherapie, versicherte er. Die letzte hatte er nach drei Monaten abgebrochen. Zu hart sei das alles, Sport und Gruppengespräche.
Die Tat sei seiner Drogenabhängigkeit geschuldet, stellte Staatsanwalt Drautz im Plädoyer klar. Schuldunfähig sei er jedoch nicht gewesen. Er wünsche ihm Therapieerfolg. Auf eine Therapie hoffte auch Verteidiger Abele. Das Urteil jedenfalls werde einer Therapie nicht im Wege stehen, sicherte Richterin Resch zu. Dazu habe auch das Geständnis beigetragen.