22 Tauben eines Züchters aus Pforzheim hat der Angeklagte aus dem Enzkreis, ebenfalls Züchter, in der Nacht auf den 31. Dezember 2018 bestialisch den Kopf abgerissen. Richter Philipp Hauenschild verurteilte den 30-Jährigen zu einer Geldstrafe. Die Vorwürfe: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.
Beim Strafmaß - 120 Tagessätze zu je 25 Euro – übernahm das Amtsgericht den „sehr moderaten Antrag“ der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Lena Braun. Die Geldstrafe von 3.000 Euro entspricht etwas weniger als zwei Netto-Gehältern des alleinverdienenden Familienvaters.
Richter findet keine Erklärung für die Tat
Das Urteil, das Richter Hauenschild über den Charakter des Angeklagten fällte, dürfte für den 30-Jährigen vielleicht sogar schwerer zu verdauen sein.
Hauenschild ging zwar von Neid und Missgunst als Motiv aus, erklären konnte er sich die grausame Tat dennoch nicht: „Es ist mir rätselhaft, wie jemand so etwas machen kann. Es ist das Bild eines Menschen, das mir Sorgen macht. Was macht so ein Mensch noch, wenn ihm etwas nicht passt. Schon einer Taube den Kopf abzureißen, ist nicht normal.“
Er legte dem Angeklagten dringend nahe, einen Psychologen aufzusuchen. „Es sah aus wie auf dem Schlachtfeld, wie im Krieg. Ich stand unter Schock“, erläuterte am Donnerstag der Geschädigte im Zeugenstand, warum er sich bei der ersten Bestandsaufnahme um zwei tote Tauben verzählt hatte und erst mit Hilfe der Polizei auf 22 Tiere kam.
Es sah aus wie auf dem Schlachtfeld, wie im Krieg. Ich stand unter Schock.Der Geschädigte vor Gericht
Ein weiterer Einbruch Anfang Februar 2019, der indes nicht angeklagt wurde, kostete den 56-Jährigen weitere 30 Exemplare der Rasse „Orientalische Roller“ und hat damit fast seine gesamte Zucht brutal vernichtet. Die Bilder des Grauens haben sich bei dem Taubenfreund eingebrannt.
Bei dem Angeklagten hingegen lösten die Tatort-Fotos von einem mit Vogelleichen übersäten Taubenschlag weder eine Gefühlsregung aus noch holten sie die erhofften Erinnerungsfetzen hervor. „Ich war auf einer Hochzeit. Ich habe mit Freunden Jack Daniels getrunken“, erklärte der 30-Jährige und zog sich auf einen Total-Alkohol-Blackout zurück, aus dem er erst am späten Morgen des neuen Jahres am Küchentisch erwacht sei.
Täter wird von Videoüberwachung aufgezeichnet
Pech für den Angeklagten: Infolge mehrerer Diebstähle hatte das Opfer seinen Taubenschlag mittels Smartphone mit Bewegungsmelder und Bildübertragungs-App überwacht.
Der Schnappschuss sieht dem Täter trotz Qualitätsmängel bis hin zum markanten Bart verblüffend ähnlich. Von der Jacke mit Fellkapuze, die der Täter sich in das Gesicht gezogen hatte, fand die Polizei bei ihrer Wohnungsdurchsuchung ein passendes Pendant.
Mit der laut Geschädigtem unverkäuflichen Taube, die im Schlag des Angeklagten auftauchte, gekennzeichnet mit Namens- und Zuchtring des Eigentümers, flatterte den Ermittlern ein weiteres Indiz in die Hände. Nachdem die DNA-Spuren auf der Einbruchsstange vom Februar-Fall laut Kriminallabor mit einer Wahrscheinlichkeit von über Eins zu 700 Billionen dem 30-Jährigen zuzuordnen sind, fügten sich die Hinweise auf den Angeklagten für Richter Philipp Hauenschild zu einer zweifelsfreien Überzeugung seiner Täterschaft zusammen.
Verteidiger will Tiere wertlos rechnen
Vergeblich versuchte Verteidiger Nicolas Schwab, die Verdachtsmomente als „Aspekte, die sich in die eine oder andere Richtung deuten ließen“ wegzudiskutieren. Auch mit seinem etwas makabren Ansatz, den Preis für das Leben der Tiere als wertlos runterzurechnen, weil sich die Flugakrobatik-Künste, an der sich der Preis orientiere, nun nicht mehr nachweisen ließen, kam er nicht durch.
Richter Hauenschild veranschlagte 25 Euro pro Vogel, insgesamt 550 Euro. Dabei stellte er den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in seiner Schwere über die Sachbeschädigung.