Gelegenheit macht Diebe. Das war der Tenor, unter den Philipp Hauenschild sein Urteil über einen Arzt aus dem Enzkreis stellte, der des sexuellen Missbrauchs an einer Patientin beschuldigt war. Der Richter am Pforzheimer Amtsgericht hatte nicht die geringsten Zweifel, dass der Bereitschaftsarzt die Ausnahmesituation einer Frau in der Nacht vom ersten auf den zweiten Mai 2018 ausgenutzt habe.
Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen sexuellen Übergriffs und Missbrauch des Behandlungsverhältnisses sind jetzt die Konsequenz, begleitet von einem zweijährigen Berufsverbot für Patientinnen, weil Wiederholungsgefahr bestehe.
An die Geschädigte wie auch an Pro Familia muss der Verurteilte jeweils 4.000 Euro überweisen und die Kosten der Nebenklägervertreterin Susanne Burkhardt tragen. Philipp Hauenschild blieb damit nur unwesentlich unter der Forderung von Staatsanwalt Harald Lustig, der auf ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe bei Bewährung plädiert hatte. Verteidiger Nicolaus Mack verlangte vergeblich Freispruch.