
Für zwei Jahre und sechs Monate muss ein Mann hinter Gitter. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Oliver Weik hatte keine Zweifel an seiner Tatbeteiligung an einem gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchstahl, für den er sich jetzt vor dem Pforzheimer Amtsgericht verantworten musste.
Während des Kurzurlaubs eines Waldrennacher Ehepaars sei der außergewöhnlich kleine Mann im Zeitraum zwischen dem 28. April und dem 3. Mai dieses Jahres über einen Lichtschacht in dessen Haus eingedrungen, so warf ihm Staatsanwalt Lars Jaklin in seiner Anklageschrift vor.
Beim Beutezug wurde das gesamte Haus verwüstet
Die Wohnung sei dabei so verwüstet worden, dass die Familie die folgende Nacht in einem Hotel verbringen musste, berichtete der Hausbesitzer im Zeugenstand. Die Spurenlage deutete auf einen zweiten Tatbeteiligten hin, der allerdings nicht gefasst werden konnte. Zusammen habe das Duo Schmuck, Uhren, Bargeld im Wert von genau 71.802,11 Euro und einen Laptop erbeutet, sagte der Staatsanwalt.
Der Laptop wurde allerdings dem Duo zum Verhängnis. Das Einbruchsopfer hatte nämlich die Tasche des Geräts mit einem GPS-Tracker bestückt. Bis auf den Meter genau konnte mit dessen Hilfe die Polizei den Standort des Laptops in einer Wohnung für Saisonarbeiter in Höfen lokalisieren.
Kleiner Tracker in der Laptop-Tasche bringt die Polizei auf die Spur
Bei der umgehend veranlassten Wohnungsdurchsuchung war die Polizei aber nur mäßig erfolgreich. Nicht nur der Laptop samt Tasche waren schon wieder verschwunden, sondern auch fast die gesamte Beute. Nur eine Uhr samt Verpackung, das Tatfahrzeug und Einbruchswerkzeuge konnten sichergestellt werden.
Der Komplize hatte wohl Wind von der bevorstehenden Durchsuchung bekommen. Er habe sich ins Ausland abgesetzt, wie ein Polizeibeamter als Zeuge aussagte.
Staatsanwalt will ein Zeichen setzen
In seinem Plädoyer wies Jaklin darauf hin, dass beim Angeklagten darüber hinaus ein gefälschter Ausweis gefunden wurde. Er sei auch einschlägig vorbestraft wegen eines anderen Wohnungseinbruchdiebstahls. Die Tat sei ein gefährliches Verbrechen, dessen strenge Bestrafung auch ein Signal an die vielfach ausländischen Täter sein solle, meinte der Staatsanwalt und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Verteidigerin Leonie Beyer hingegen sah ihren Mandanten unschuldig und verlangte Freispruch. Es gebe keine klaren Beweise für dessen Tatbeteiligung. Die gesicherten Fußspuren hätten ihm von der Kriminaltechnik nicht zugeordnet werden können, ebenso wenig die Fingerabdrücke. Weder Laptop noch der Hauptteil der Beute hätten aufgefunden werden können. Der in der Wohnung des Angeklagten gefundenen Uhr maß die Verteidigerin wenig Beweiskraft zu. Viele Fragen blieben offen.
Richter Oliver Weik sah diese Fragen in seinem Urteil allerdings hinreichend beantwortet. Der Angeklagte sei wenigstens als Mittäter dabei gewesen. Für den Fund einer gestohlenen Uhr in seinem Rucksack gebe es keine andere Erklärung als Diebstahl. Neben der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängte er den Einzug von 69.302 Euro.