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Im Zweifel für die Angeklagten

Automatenaufbruch im Enzkreis ist nicht nachzuweisen: Freispruch für ehemalige Pächterinnen

Eine 39-Jährige und eine 51-Jährige haben von Ende 2019 bis Ende 2020 einen Pub im Enzkreis betrieben. Als die Zeiten schlechter wurden, soll das Pärchen einen Automaten im Pub aufgebrochen haben.

In einem Pub sollen die Pächterinnen einen Automaten aufgebrochen und über 1.800 Euro entnommen haben.
In einem Pub sollen die Pächterinnen einen Automaten aufgebrochen und über 1.800 Euro entnommen haben. Foto: Bernd Thissen picture alliance/dpa

Ein Paar ist mit einem Widerspruch gegen einen Strafbefehl erfolgreich gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten Diebstahl in besonders schwerem Fall und Unterschlagung vorgeworfen. Selbst Anklagevertreterin Carina Albrecht plädierte allerdings nach der Beweisaufnahme auf Freispruch. Ihr schlossen sich selbstverständlich die beiden Verteidigerinnen Sarah Burkhardt und Julia Mende und später in ihrem Urteil auch die Richterin Moria Landau an.

Der Strafbefehl beruhte auf gewaltigen Meinungsverschiedenheiten, zu denen es Ende 2020 zwischen dem Besitzer und den Pächtern eines Pubs im westlichen Enzkreis gekommen war. Von ihnen zeugten mehrere Emails, die Verteidigerin Sarah Burkhardt während der Beweisaufnahme zitierte.

Darin wurde besonders die jüngere Angeklagte mit mehr als uncharmanten Worten bedacht. Das habe darin kulminiert, dass der Vermieter sie in ihrer Wohnung über dem Pub drei Tage lang eingesperrt habe. Sie und ihre Partnerin hätten die Wohnung nur über eine Leiter verlassen können, schilderte die 39-Jährige die Verhältnisse.

Nach dem Auszug der Pächterinnen war ein Zigarettenautomat aufgebrochen

Alles drehte sich natürlich ums Geld. Unmittelbar nach der Eröffnung im Spätjahr 2019 sei die Gaststätte durch Corona in schwere, wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, berichteten die Betreiberinnen. Nachdem mehrere Monate lang keine Pacht mehr eingegangen sei und finanzielle Versprechungen nicht eingehalten worden seien, habe sich das Verhältnis eingetrübt, ergänzte der Gaststätteneigentümer.

Nach einer erfolglosen, fristlosen Kündigung am 16. August habe er zum Mittel der Räumungsklage greifen müssen. Kurz vor deren Inkrafttreten Anfang 2021 sei das Paar schließlich ausgezogen.

Nur durch Aufbrechen der Eingangstür sei es ihm Mitte Dezember 2020 gelungen, einen Kontrollgang in den Räumen des Pubs zu machen. Die Kontrolle zeitigte wenig erfreuliche Ergebnisse. Sie mündeten in einer Anzeige bei der Polizei, die Staatsanwältin Carina Albrecht so zusammenfasste: Ein Zigarettenautomat samt Inhalt habe gefehlt.

Mit Werkzeugen hätten die beiden Pächterinnen einem zweiten Automaten genau 1.824,60 Euro entnommen und aus der über der Gaststätte liegenden Wohnung eine Waschmaschine gestohlen. Gesamtschaden rund 7.000 Euro.

Während für den Gaststätteneigentümer der Fall ganz klar war, wer Geld und Automaten gestohlen hatte, war es das für die Richterin noch lange nicht. Denn sowohl bei ihm, wie auch bei einem weiteren Hauptzeugen, war nach über zwei Jahren die Erinnerung an die Details verwischt. Besondere Bedeutung maßen die beiden Verteidigerinnen Sarah Burkhardt und Julia Mende der Tatsache zu, dass die Tür zum Pub für einige Tage offen gestanden haben könnte und sich jeder drinnen hätte bedienen können.

Nachdem auch noch der Automatenbeschicker unsicher war, wer Schlüssel zu dem vermeintlich aufgebrochenen Spielautomaten gehabt haben könnte, war ihr Plädoyer klar: „Wer das gemacht hat, ist nicht nachzuweisen“, meinte Sarah Burkhardt. Fast wortgleich schloss sich ihr Richterin Moira Landau an: „Es lässt sich nicht feststellen, dass sie etwas entwendet haben.“ Freispruch, die Kosten trägt die Staatskasse.

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