Der Schlachtbetrieb Müller-Fleisch weist Vorwürfe zurück, seine Mitarbeiter über Jahren hinweg per Videoüberwachung kontrolliert und damit gegen den Datenschutz verstoßen zu haben.
Entsprechende Vorwürfe, über die das Magazin „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, entbehrten jeder Grundlage, wie das Birkenfelder Unternehmen am Freitag in einer Mitteilung erklärte.
Laut dem Bericht sind in der Fabrik rund 60 Kameras in „produktionsnahen Bereichen“ installiert. Auf den Aufnahmen seien auch gelegentlich Mitarbeiter zu erkennen, zudem könne die Geschäftsleitung die Aufnahmen über Bildschirme in ihren Büros verfolgen. Das führe dazu, dass leitende Mitarbeiter vermeintliche „Trödler“ bei der Arbeit ermahnten.
Der „Spiegel“ bezieht sich bei seinen Informationen auf Angaben von mehreren Angestellten.
Beschriebene Überwachung bei Müller-Fleisch wäre aus Sicht des Landes-Datenschutzbeauftragten rechtswidrig
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg, Stefan Brink, machte gegenüber dem Magazin deutlich: „Wenn Mitarbeiter, wie es hier scheint, in erheblichem Umfang während der Arbeitszeit überwacht werden, ist das rechtswidrig.“ Ständig den Arbeitgeber im Nacken zu spüren sei ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, den Arbeitsgerichte in jahrelanger Tradition immer wieder untersagt hätten.
Müller-Fleisch schreibt dagegen in einer Stellungnahme, dass die Überwachung üblichen internationalen Sicherheitsstandards entspreche. Dabei würden „die gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften unbedingt befolgt“.
Müller-Fleisch betonte, dass seit 2018 ein mit externen Datenschutzexperten, lokalen Veterinärbehörden und dem Betriebsrat abgestimmtes Sicherheitskonzept umgesetzt werde. Demnach könnten sicherheits- und tierschutzrelevante Bereiche im Unternehmen videoüberwacht und eingeschränkt kontrolliert werden.