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Geringe Kosten

Buslinien-Debakel im Enzkreis: Beim Schadensersatz sind noch Fragen offen

Welche Kosten sind durch das Debakel um die Buslinien-Vergabe im westlichen Enzkreis entstanden und wer haftet dafür? Mit diesen Fragen befasst sich ein Gutachten des Rechtsamts, das am Donnerstag im Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss vorgelegt wurde.

Unendliche Geschichte: Die Vergabe von Buslinien im westlichen Enzkreis wurden vom Enzkreis-Rechtsamt untersucht. Demnach liegt keine Amtshaftung und keine Dienstpflichtverletzung vor. Lediglich Rechtsanwaltskosten sind für den Enzkreis entstanden.
Unendliche Geschichte: Die Vergabe von Buslinien im westlichen Enzkreis wurden vom Enzkreis-Rechtsamt untersucht. Demnach liegt keine Amtshaftung und keine Dienstpflichtverletzung vor. Lediglich Rechtsanwaltskosten sind für den Enzkreis entstanden. Foto: Torsten Ochs

Um es vorweg zu nehmen: Eine Amtshaftung konnte nicht festgestellt werden, schreiben Rolf Oreans und Tobias Eisele von der Stabstelle Recht in ihrem neunseitigen Bericht.

Und es seien lediglich Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 14.000 Euro entstanden. Die Kosten hängen damit zusammen, dass der Enzkreis erfolglos Beschwerde beim Oberlandesgericht in Karlsruhe eingelegt hat.

Zur Vorgeschichte: Müller-Reisen hatte Anfang 2020 Buslinien in Neuenbürg, Straubenhardt und Birkenfeld aus wirtschaftlichen Gründen abgegeben. Nachdem zwei andere Unternehmen die Linien übernommen hatten, wandte sich Müller-Reisen an die Vergabekammer, weil sich die Firma bei der Notvergabe übergangen fühlte.

Die Kammer gab Müller Recht mit der Begründung, das Verfahren sei nicht ordnungsgemäß abgelaufen, weil mindestens drei Unternehmen hätten gefragt werden müssen, und erklärte die Vergabe für unwirksam.

Die Aufgabenträger Enzkreis, Pforzheim und Landkreis Calw legten nach einer Eilentscheidung von Landrat Bastian Rosenau beim Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde ein – „in der Hoffnung, dass das Gericht anders entscheidet“, sagte die Erste Landesbeamte Hilde Neidhardt bei der Ausschusssitzung.

Das tat das OLG aber nicht, bestätigte im November die Entscheidung der Vergabekammer und erklärte die Vergabe für rechtswidrig.

Keine Dienstpflichtverletzung vom Landrat

Die Kreisräte, die im Akteneinsichtsausschuss drei Monate lang die Hintergründe der verpatzten Buslinienvergabe prüften, hatten der Kreisverwaltung im Sommer empfohlen, die Folgekosten zu ermitteln, die aus der Anrufung des OLG entstanden sind. Der Kreistag hat daraufhin das Rechtsamt beauftragt.

Das Amt sollte auch prüfen, ob sich der Enzkreis die Kosten durch eine Amtshaftung ersetzen lassen kann. Diese schließt das Rechtsamt aber aus, weil kein Schaden gegenüber Dritten entstanden sei, sondern nur beim Enzkreis selbst.

Bei Landrat Bastian Rosenau und auch bei beteiligten Mitarbeitern des Fachamts sei auch keine Dienstpflichtverletzung festzustellen, schreiben Oreans und Eisele in ihrem Gutachten. Ein Verstoß gegen geltende Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder eine Missachtung von Weisungen der Aufsichtsbehörde oder des Kreistags lägen nicht vor.

Rechtsamt schließt Amtshaftung aus

Hinzu komme, dass die beiden beauftragten Busunternehmen nach der Entscheidung der Vergabekammer Schadensersatzforderung hätten geltend machen können, wenn sie bei einer späteren Notvergabe nicht berücksichtigt worden wären. Das sei laut Gutachten mit der Beschwerde beim OLG abgewendet worden.

Wir waren gezwungen, den Verkehr im westlichen Enzkreis aufrecht zu erhalten.
Hans Vester, SPD-Kreisrat

Die Ausschussmitglieder nahmen das Gutachten zur Kenntnis. Der Prüfungsauftrag sei gewissenhaft erledigt worden, würdigte Günter Bächle (CDU), der auch Mitglied im Akteneinsichtsausschuss war. Ob Müller-Reisen Anspruch auf Schadensersatz habe, sei noch offen.

Das sei eine zivilrechtliche Frage, erwiderte Neidhardt, die auch darauf hinwies, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe zwar abgelehnt hatte, die Prüfung vorzunehmen, beim Punkt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat aber zum gleichen Ergebnis komme wie das vorliegende Gutachten.

Dem stimmte auch Hans Vester (SPD) zu. Er hatte Verständnis dafür, dass sich die Kreisverwaltung in einer „Zwangslage“ befunden hätte, nachdem Müller-Reisen die Buslinien abgegeben hatte: „Wir waren gezwungen, den Verkehr im westlichen Enzkreis aufrecht zu erhalten.“ Peter Pförsich (Grüne) fand, dass die Verwaltung aus den Vorgängen lernen sollte, damit sich ein solcher Fall nicht wiederhole.

Wie man generell anders vorgehen könne bei Vergabeverfahren sei eine Frage, die es noch zu klären gelte, stimmte die Erste Landesbeamtin Neidhardt zu.

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